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  #1  
Alt 14.10.2009, 22:00
annaraith annaraith ist offline
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annaraith befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Privatinsolvenz und Grundstück

Hallo,

es wäre toll, wenn ich eine Auskunft bekommen könnte.

Kann die Umschreibung eines Grundstücks vor der Einreichung einer Privatinsolvenz immer von den Gläubigern, sofern ihnen der Grundbesitz bekannt ist, angefochten werden?

Ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Umschreibung und der Einreichung der Privatinsolvenz von Bedeutung?

Vielen dank im Voraus!
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  #2  
Alt 14.10.2009, 23:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Bei Schenkungen die innerhalb der letzten vier Jahre, vor dem Eröffnungsantrag, besteht ein Anfechtungsrecht.

Auch könnte die Bank nicht mitmachen, wenn Belastungen vorliegen.

Es gibt Gläubiger die geschädigt worden sind. Es wäre unfair hier Ratschläge zu geben.
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  #3  
Alt 16.10.2009, 22:09
annaraith annaraith ist offline
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annaraith befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Hallo,
danke "Wahrsager" für die Informationen.

Es wäre also möglich, jedoch den Gläubigern gegenüber unfair.
Das stimmt. Nur bei den Gläubigern wird immer gleich mit der Zwangsversteigerung gedroht....
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  #4  
Alt 17.10.2009, 12:37
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Zitat:
Zitat von annaraith
Nur bei den Gläubigern wird immer gleich mit der Zwangsversteigerung gedroht....
Das ist ihr "gutes" Recht!

Geändert von Wahrsager (17.10.2009 um 12:38 Uhr).
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  #5  
Alt 19.10.2009, 22:26
annaraith annaraith ist offline
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annaraith befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Ja sicher. Den Gläubigern wird eine Zwangsversteigerung aber keinen Überschuss erbringen. Die Bank steht an ranghöchster Stelle. Die Wohnung ist wahrscheinlich höher belastet, als sie wert ist. Letztendlich üben die Gläubiger so nur Druck aus. Ob es sich für sie bezahlt macht ist sehr fraglich!
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  #6  
Alt 20.10.2009, 12:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Auch könnte die Bank nicht mitmachen, wenn Belastungen vorliegen.
Auch die Bank ist ein Gläubiger!
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  #7  
Alt 23.10.2009, 22:39
annaraith annaraith ist offline
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Beiträge: 13
annaraith befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Ja sicher, aber hier geht es um nachrangigere Gläubiger.

Vielleicht kann mir ein inkasso-fremder Ratgeber noch weiterhelfen,
der auch nicht unbedingt das letzte Wort haben muss.
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  #8  
Alt 02.11.2009, 20:53
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück

Unwichtig ist, ob es ein nachrangiger Gläubiger ist!
Es wird dann nach Rang bedient und wenn für den nachrangigen Gläubiger etwas übrig bleibt, um so besser für ihm. Wenn nicht, hätte er vorher auch Nichts bekommen.
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