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#1
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Privatinsolvenz und Grundstück
Hallo,
es wäre toll, wenn ich eine Auskunft bekommen könnte. Kann die Umschreibung eines Grundstücks vor der Einreichung einer Privatinsolvenz immer von den Gläubigern, sofern ihnen der Grundbesitz bekannt ist, angefochten werden? Ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Umschreibung und der Einreichung der Privatinsolvenz von Bedeutung? Vielen dank im Voraus! |
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#2
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Bei Schenkungen die innerhalb der letzten vier Jahre, vor dem Eröffnungsantrag, besteht ein Anfechtungsrecht.
Auch könnte die Bank nicht mitmachen, wenn Belastungen vorliegen. Es gibt Gläubiger die geschädigt worden sind. Es wäre unfair hier Ratschläge zu geben. |
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#3
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Hallo,
danke "Wahrsager" für die Informationen. Es wäre also möglich, jedoch den Gläubigern gegenüber unfair. Das stimmt. Nur bei den Gläubigern wird immer gleich mit der Zwangsversteigerung gedroht.... |
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#4
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Zitat:
Geändert von Wahrsager (17.10.2009 um 12:38 Uhr). |
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#5
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Ja sicher. Den Gläubigern wird eine Zwangsversteigerung aber keinen Überschuss erbringen. Die Bank steht an ranghöchster Stelle. Die Wohnung ist wahrscheinlich höher belastet, als sie wert ist. Letztendlich üben die Gläubiger so nur Druck aus. Ob es sich für sie bezahlt macht ist sehr fraglich!
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#6
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Zitat:
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#7
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Ja sicher, aber hier geht es um nachrangigere Gläubiger.
Vielleicht kann mir ein inkasso-fremder Ratgeber noch weiterhelfen, der auch nicht unbedingt das letzte Wort haben muss. ![]() |
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#8
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AW: Privatinsolvenz und Grundstück
Unwichtig ist, ob es ein nachrangiger Gläubiger ist!
Es wird dann nach Rang bedient und wenn für den nachrangigen Gläubiger etwas übrig bleibt, um so besser für ihm. Wenn nicht, hätte er vorher auch Nichts bekommen. |
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