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  #1  
Alt 14.03.2006, 09:28
Steuerfrau Steuerfrau ist offline
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Registriert seit: 14.03.2006
Beiträge: 3
Steuerfrau befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
priv. BU-Rente zeitl. befristet - Ertragsanteil ab 2005

Hallo,

folgender Sachverhalt: A bezieht seit 1999 eine gesetzliche EU-Rente, die bisher immer wieder befristet verlängert wurde. Seit 2000 bezieht er außerdem eine private BU-Rente, die bisher ebenfalls immer wieder nach erneuter Gesundheitsprüfung verlängert wurde. Die gegenwärtige Ablaufzeit ist Oktober 2006 für die BfA-Rente. die private BU-Rente hat erneute Prüfung für Juni 2006 angekündigt.

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist es richtig oder falsch, dass die BfA-Rente mit 50% zu versteuerndem Anteil festgeschrieben wird ("Bestandsrentner"), obwohl nicht von einer fortlaufenden Zahlung bis zur späteren Umwandlung in eine Altersrente ausgeggangen werden kann?
2. Mit welchem Ertragsanteil wird die zeitlich befristete private BU-Rente angesetzt? Ist es richtig, dass sich hier mit dem Alterseinkünftegesetz eine Verbesserung ergeben hat, so dass eine Art Flat-Rate von 2% angesetzt würde? Wenn das nicht so ist, mit welchem Ertragsanteil wird A's BU-Rente ansetzt, wenn er bei Rentenbeginn 39 Jahre alt war, die gegenwärtige Renten-Weiterbewilligung im Juli 2005 erfolgte und eine erneute Prüfung im Juni 2006 ansteht?

Vielen Dank,

Steuerfrau
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  #2  
Alt 14.03.2006, 20:59
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: priv. BU-Rente zeitl. befristet - Ertragsanteil ab 2005

hi,
die gesetzliche Rente wird jetzt einheitlich mit 50 % besteuert, es spielt hier der Zeitpunkt eine Rolle, ob diese bereits ab 01.01.2005 bestand, da sie schon da war, sind es jetzt 50 %.
Bei der privaten BU-Rente bin ich der Meinung dass diese mit 21 % besteuert werden wird, da diese mit dem 65. Lebensjahr erlischt ?! Man geht ersteinmal davon aus, dass diese auf Dauer angesetzt ist (bis 65).
liebe grüsse
lara
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  #3  
Alt 24.03.2006, 08:53
Steuerfrau Steuerfrau ist offline
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Registriert seit: 14.03.2006
Beiträge: 3
Steuerfrau befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: priv. BU-Rente zeitl. befristet - Ertragsanteil ab 2005

Hallo,
meine urspüngliche Vermutung der Flatrate für befristete Leibrente (wie die BU-Rente im geschilderten Fall eine ist) war falsch. Ich habe mittlerweile aus anderer Quelle verlässliche Info erhalten:

- gesetzl. Rente bei Rentenantritt vor 2005 unabhängig von zukünftiger Laufzeit 50%, bleibt bis (falls bewilligt) Altersrente bei 50%

- private BU: In dem angesprochenen Fall ( - Achtung, die Rente wurde im vorliegenden Fall erstmals am 01.01.2001 fortlaufend gezahlt, für 2000 gab es eine einmalige rückwirkende Zahlung, die für den Ertragsanteil nicht zählt - ) wurde die BU-Rente immer nur portionsweise verlängert und ist vertraglich in diesem Fall gar auf Alter 55 begrenzt. Aber davon unbenommen wird so gerechnet, dass, FALLS der Bezug der Rente trotz fortwährender Befristung dennoch (wegen kontinuierlicher Weiterbewilligung nach Antrag und erneuter Begutachtung) ohne Unterbrechung gezahlt wurde, steuerlich als "Beginn der Rentenzahlung" der Zeitpunkt angesetzt wird, ab dem die Rente zuerst fortlaufend gezahlt wurde. Wenn also die Rente erstmals fortlaufend ab 01.01.2001 gezahlt wurde und zuerst auf Juni 2003 befristet war, dann konnte man für 2001 und 2002 in den jeweiligen Steuererklärungen nur die Dauer bis zum Jahr 2003 angeben - mehr wusste man ja nicht. In der Steuererklärung für 2003 und 2004 war dann bei bereits erfolgter Verlängerung bis z.B. Juni 2005 schon klar, dass nun Beginn 01.01.2001 und Befristung bis z.B. 30.06.2005 gilt, d.h. in den Steuererklärungen für 2003 und 2004 musste mit einer längeren Laufzeit gerechnet werden, wobei, wenn es keine vollen Jahre sind, abgerundet wird. Heute, in 2006, weiß der Steuerzahler z.B., dass seine Rente im Juni 2006 neu verhandelt wird, also muss er in seiner Steuererklärung für 2005 als Beginn der "befristeten Leibrente" 2001 und als Ende 2006 angeben. Das ergibt in der gegenwärtigen Berechnungsweise für die zugrunde zu legenden 5 vollen Jahre (bei 31.12.2006 wären es 6 volle Jahre!) einen Ertragsanteil von 5% (ab 2005 werden private "befristete Leibrenten" sogar mit etwas weniger Ertragsanteil angesetzt).
Zur Behandlung forlaufend befristeter Leibrenten auch (weiter unten!):
http://www.steuerlex.de/mustermann/l...o_body=&id=190
, von dem ich hoffe, dass die Zahlen für die Ertragsanteile bereits den Stand ab 2005 reflektieren. Aber die Sachverhalte sind aktuell.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Steuerfrau
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