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#1
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Hallo !Angenommen eine Person, die im Öffentlichen Dienst tätig ist, bekommt angeboten prämienbedingt auszuscheiden und erhält ein dreifaches Jahresgehalt als Abfindung. Diese wird nun bei Auszahlung als Einkommen voll Versteuert. Müßte die Versteuerung nicht auf die drei folgenden Jahre verteilt werden bzw.wenn in den folgenden drei Jahren kein Einkommen erzielt werden konnte, müsste dann nicht eine Steuererstattung erfolgen ? |
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