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Pkw Abstellplatz
Hallo
Ich hatte mir vor ca 7 Jahren nach Absprache mit meinem Nachbarn, an die Grenze einen Pkw Abstellplatz ( ohne Unterkellerung ) gebaut .Dieser liegt an einer Böschung .Ich mußte also eine Mauer ziehen die maximal 1.50 Meter hoch ist ,damit ich von der Straße aus gerade rein fahren konnte . Nun mein Problem .Das Nachbarhaus wurde verkauft , und die neuen Besitzer wollen nun im Anschluß an meinen Stellplatz auch einen Stellplatz mit Unterkellerung errichten .Dürfen die auf der Grenze sowas errichten ,weil dies auserhalb des Baufensters liegt . Ausserdem habe ich ernsthafte Befürchtungen , dass dann meine Mauer einstürzt . Würde mich um eine Antwort freuen . |
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#2
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AW: Pkw Abstellplatz
Das erste Gebot, wer absenkt oder aufschüttet hat für die Sicherheit zu sorgen, dass das Gelände nicht abdriftet.
Anscheinend kennt man das Baufenster und dessen Linien. Vom Bebauungsplans kann man befreit werden wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Abstandsfläche der Bauordnung regelt oberirdische Bauten! Eine Anfrage beim Bauamt ist anzuraten.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |