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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 23.06.2011, 08:49
hirondelle hirondelle ist offline
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Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 3
hirondelle befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteilsansprüche; Wo anmelden?

Mein Opa ist vor einem Jahr verstorben. Aus erster Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, wobei eines bereits verstarb und Kinder hinterließ (diese somit an deren Stelle folgen). In der zweiten Ehe ist ein weiteres Kind entstanden. Die zweite Ehefrau lebt noch. Es wurde definitiv ein Haus hinterlassen und es waren auch Gelder auf Konten vorhanden. Angeblich gibt es ein Testament, in dem mein Opa und seine zweite Frau sich gegenseitig eingesetzt haben. Dies ist alles nicht bekannt und beruht nur auf Gehörtem. Bekannt ist, daß alleine der Sohn der zweiten Ehefrau nun das Vermögen (Konten) alleine verwaltet und bisher ignoriert, daß noch andere Erben vorhanden sind. Inwiweit darf er ohne unsere Zustimmung handeln (die Konten sollen jetzt angeblich leer sein)? Müssen wir irgendwo (an offizieller Stelle) anführen, daß wir unseren Pflichtteil geltend machen? Oder reicht, dies ihm gegenüber schriftlich zu erklären und die Vorlage des Testamentes sowie Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes meines Opas zu verlangen? Wie sehen die nächsten Schritte für uns aus?
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  #2  
Alt 24.06.2011, 22:33
cruncc cruncc ist offline
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Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 26
cruncc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteilsansprüche; Wo anmelden?

Zitat:
Zitat von hirondelle Beitrag anzeigen
Dies ist alles nicht bekannt und beruht nur auf Gehörtem.
Dann sollte man sich erst mal beim zuständigen Nachlassgericht erkundigen, ob es ein Testament gibt.

Zitat:
Inwiweit darf er ohne unsere Zustimmung handeln (die Konten sollen jetzt angeblich leer sein)?
Falls keine Vollmacht über den hinaus vorhanden ist, müssen alle Erben zustimmen.

Zitat:
@UOTE]Müssen wir irgendwo (an offizieller Stelle) anführen, daß wir unseren Pflichtteil geltend machen?
Nein.
Einen Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) gibt es nur, wenn ein gesetzlicher Erbe "enterbt" wurde.
Dieser Anspruch muss innerhalb von drei Jahren gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden.

Zitat:
Oder reicht, dies ihm gegenüber schriftlich zu erklären und die Vorlage des Testamentes sowie Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes meines Opas zu verlangen?
Eine Abschrift des Testaments erhält man vom Nachlassgericht.

Zitat:
Wie sehen die nächsten Schritte für uns aus?
Zunächst sollte geklärt werden, wer Erbe wurde.

Geändert von cruncc (24.06.2011 um 22:34 Uhr).
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  #3  
Alt 25.06.2011, 16:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Pflichtteilsansprüche; Wo anmelden?

Zuerst ist zu klären ob Oma und Opa ein Testament hatten, ob Opa evtl. kein neues erstellen konnte.
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Wahrsager
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Stichworte
handlungsbefugnis, kontenvollmacht, pflichtteil, testament


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