Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Erbrecht

Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 09.04.2011, 13:02
Bauer Martin Bauer Martin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 9
Bauer Martin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Hallo

Vor 20 Jahren wurde mir ein Teilgrundstück übertragen.
Ich habe daraufhin einen Verzicht auf das restliche Grundstück gemacht.
Nicht auf mein Pflichtteil,da bin ich mir ziemlich sicher.
Leider habe ich den Vertrag nicht mehr(wegen Scheidung verlorengegangen)
der Notar von damals praktiziert nicht mehr.Der Aktenverwalter hat mir ein Schriftstück von der Übertragung geschickt,aber der eigentliche Vertrag ist nicht zu finden.(Ich bleibe dran)

Meine Mutter hat jetzt ein Testament hinterlassen, daß das Grundstück mit Haus,meine beiden Geschwister bekommen und der Hausrat und das Barvermögen aufgeteilt wird.
Das Testament ist soweit in Ordnung.

Allerdings hatte sich eine meiner Schwestern, vor zwei Jahren, von meiner Mutter eine Vollmacht unterschreiben lassen.
Dies kommt einer Schenkung gleich.
Somit wurde der Hausrat schon aufgelöst,der Schmuck, das Bargeld und Bausparvertrag vereinnahmt.

Aus diesem Grund möchte ich einen Pflichtteilergänzungsanspruch gelten machen.

Wie liegen da die Fristen?
Erbfall ist ja ab Todesfall.
Muss ich warten,bis ich von dem Testament in Kenntnis gesetzt werde?(offiziell weiß ich gar nicht,das ein Testament gemacht wurde. Und es muss ja auch nicht das Letzte gewesen sein)

Ich wollte meine Schwester bitten,eine Aufstellung vom Barvermögen zu machen.Um genau zu erfahren,wie ich mit dem Sachverhalt umgehen soll.
Wie lange sollte ich warten? Wie lange dauern die Nachlassregelungen mit der Bank,Rentenkasse und Finanzamt?

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.

Vielen Dank im Vorraus.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.04.2011, 13:33
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Ein Teil des Grundstücks wurde übertragen. Sie stehen dann als Miteigentümer, wahrscheinlich mit Ihrer Mutter im Grundbuch.

Eine Vollmacht ist keine Schenkung. Der Begriff Schenkung und Vollmacht ist genau definiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollmacht

Der Inhalt des Testaments und der Vollmacht sind nicht bekannt. Ein RA oder Notar sollte prüfen, was die Mutter genau wollte.

Um herauszubekommen, ob man Erbe ist, stellt man beim Gericht einen Erbschein. Wegen des Grundstücks muss sowieso ein Erbschein beantragt werden!

So wie beschrieben, sind Sie Erbe.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.04.2011, 14:43
Bauer Martin Bauer Martin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 9
Bauer Martin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Ein Teil des Grundstücks wurde übertragen. Sie stehen dann als Miteigentümer, wahrscheinlich mit Ihrer Mutter im Grundbuch.
Nein so ist es nicht.
Mein Teil wurde als Schenkung übertragen,ich stehe als alleinniger Besitzer im Grundbuch.
Auf dem restlichen Teil,steht meine Mutter als alleiniger Besitzer.

Dafür habe ich 20 jahre meine Mutter unterstützt.Es war aber keine Bedingung.
Dies ist nicht schriftlich festgemacht worden.


Zitat:
Der Inhalt des Testaments und der Vollmacht sind nicht bekannt.
Mir schon.
A+C bekommen Haus+Grund und der Rest durch drei.


Zitat:
Um herauszubekommen, ob man Erbe ist, stellt man beim Gericht einen Erbschein. Wegen des Grundstücks muss sowieso ein Erbschein beantragt werden!
Das ich Erbe bin, das ist sicher.
Ich weiß allerdings nicht genau,wie ich meine Forderungen durchsetzen muss.
An Haus+Grund bin ich nicht erbberechtigt.Am Rest schon.Da der Rest verschwunden ist,bin ich praktisch enterbt.
Also müsste ich trotzdem einen Pflichtteil bekommen?
Ist es so richtig.?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.04.2011, 19:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Nein so ist es nicht.
Mein Teil wurde als Schenkung übertragen, ich stehe als alleiniger Besitzer im Grundbuch.
Dann sind Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie.

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Auf dem restlichen Teil, steht meine Mutter als alleiniger Besitzer.
Wenn Sie als alleiniger Eigentümer eingetragen sind, dann ist die Mutter kein Eigentümer. Allein heißt es gibt keinen anderen. Die Mutter kann dann das Grundstück nicht vererben.

Steht die Mutter auch im Grundbuch dann sind Sie mit Ihrer Mutter Miteigentümer. Dann kann Sie ihren Teil vererben. Es sind dann jedoch ideelle Anteile

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Mir schon.
Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Und es muss ja auch nicht das Letzte gewesen sein
Sie schreiben, nicht das letzte Testament gewesen zu sein. Wie können Sie behaupten, wenn Sie das letzte Testament nicht kennen.

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Das ich Erbe bin, das ist sicher.
Sie kennen das letzte Testament nicht, dann können Sie auch nicht sicher sein, dass Sie Erbe sind.

Wenn das Gericht feststellt, dass Sie Erbe sind, dann fordern Sie die Schwester auf, alle Unterlagen vorzulegen. Die Schwester kann nichts an sich nehmen ohne die Zustimmung der Miterben.

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
An Haus+Grund bin ich nicht erbberechtigt. Am Rest schon. Da der Rest verschwunden ist, bin ich praktisch enterbt.
Wenn Sie nicht durch ein Testament enterbt worden sind, dann sind Sie Erbe.


Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Also müsste ich trotzdem einen Pflichtteil bekommen?
Wenn Sie Erbe geworden sind, dann steht Ihnen kein Pflichtteil zu.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.04.2011, 18:00
Bauer Martin Bauer Martin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 9
Bauer Martin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Dann sind Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie.
Ja meiner Immobilie!!!
Ich habe ein Teilgrundstück bekommen,auf welcher ich meine Immobilie gebaut habe.
Dies dürfte eigentlich verjährt sein,da die 10jahres Frist abgelaufen ist.

Zitat:
Wenn Sie als alleiniger Eigentümer eingetragen sind, dann ist die Mutter kein Eigentümer.
Doch natürlich!!
Mit ihrem Haus + Grundstück.

Zitat:
Steht die Mutter auch im Grundbuch dann sind Sie mit Ihrer Mutter Miteigentümer. Dann kann Sie ihren Teil vererben. Es sind dann jedoch ideelle Anteile
Ich stehe in meinem Grundbuch + meine Mutter in Ihrem.
Also kann sie es auch vererben.
So wie sie es getan hat und wie es auch sollte, an meine Geschwister.

Zitat:
Sie schreiben, nicht das letzte Testament gewesen zu sein. Wie können Sie behaupten, wenn Sie das letzte Testament nicht kennen.
Ich kenne, das notariell beglaubigte Testament.Ob es das letzte ist,weiss ich natürlich noch nicht.
Aber in wieweit Demenzkranke noch testierfähig sind,will ich hier auch nicht erörtern,das würde wirklich zu weit gehen.

Zitat:
Sie kennen das letzte Testament nicht, dann können Sie auch nicht sicher sein, dass Sie Erbe sind.
Warum sollte ich nicht? Ich bin Kind,habe mir nichts zu Schulden kommen lassen

Zitat:
Wenn das Gericht feststellt, dass Sie Erbe sind, dann fordern Sie die Schwester auf, alle Unterlagen vorzulegen. Die Schwester kann nichts an sich nehmen ohne die Zustimmung der Miterben.
Das werde ich.


Zitat:
Wenn Sie nicht durch ein Testament enterbt worden sind, dann sind Sie Erbe.
Schön


Zitat:
Wenn Sie Erbe geworden sind, dann steht Ihnen kein Pflichtteil zu.
Was dann?
Haus+Hof gehört lt.Testament meinen Geschwistern. Und wegen der Betreuungs-Vollmacht könnten meine Geschwister ohne weiteres behaupten,Schmuck und Bargeld waren Schenkungen.
sind ja immer zwei Stimmen gegen eine.


Jetzt bin ich genauso klug,wie vorher.leider.....
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 12.04.2011, 20:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Sie schreiben wieder etwas Anderes als das vorher geschriebene.
Einiges geht durcheinander. Ich versuchte zu sortieren!

Sie hatten mitgeteilt, Sie haben ein Teilgrundstück erhalten. Auf das restliche, den anderen Teil dieses Grundstücks, verzichten Sie.
Ein Teil ist ein Stück, ein Abschnitt von einem großen Grundstück.

Sie schreiben weiter, es ist eine Schenkung und stehen als alleiniger Eigentümer im Grundbuch.

Wenn Sie als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen, dann gehört Ihnen das gesamte Grundstück und nicht ein Teil des Grundstücks.

Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.
Wenn dies so ist, konnte Ihre Mutter keine Immobilie vererben!

Nun schreibe Sie: Sie haben kein Teilgrundstück, Sie haben ein Grundstück auf dem Sie gebaut haben.

Ihre Mutter hat ein anderes Grundstück, das nichts mit Ihrem Grundstück zu tun hat.
Beide Grundstücke sind selbständig und haben eine eigene Flurnummer. Es gibt zwei Grundbücher, in dem einem sind Sie eingetragen und in dem anderem Ihre Mutter.

Oder

Es ist ein großes Grundstück an dem Sie ein Teil zur Nutzung und Bebauung erhalten haben und das Haus der Mutter steht auch auf dem Grundstück. Sie sind Eigentümer und die Mutter auch. Dann sind sie nur ideeller Miteigentümer an dem Grundstück und haben für einen Teil ein Sondernutzungsrecht.

Mit dem Teil, wenn die Mutter tatsächlich Eigentümer oder Miteigentümer ist, kann sie machen was sie will.

Wenn A + C die Immobilie der Mutter laut Testament erben, dann sind A + C, nach der obigen Aussage Miteigentümer an Ihrem Grundstück (ein großes Grundstück) oder Eigentümer der anderen Immobilie.

Ist es ein eigenes selbständiges Grundstück, dann haben Sie damit nichts zu tun.

War die Mutter Miteigentümer an einem großen Grundstück, dann gehört das gesamte Grundstück nun Ihnen und den Schwestern. Auch die Bebauungen, also ihr Haus gehört ideell dann allen Miteigentümern. Dies wäre dann ein anderes Thema.

Sie hatten mit der Schenkung auf den anderen Grundstücksteil verzichtet.

Das Testament ist bei Gericht einzureichen. Es war ein notariell erstelltes Testament und liegt bereits vor.

Wegen der Vererbung der Immobilie muss ein Erbschein beantragt werden.
Erbe wird man erst, wenn das Amtsgericht den Erbschein ausgestellt hat.
Ob Sie vorher irgendwas wissen oder nicht ist egal.

Auch die Schwestern haben kein Recht, irgendetwas aus dem Nachlass zu entnehmen.
Eine Vollmacht hat mit einer Schenkung nichts zu tun, Ich hatte oben darauf hingewiesen und Links angeführt. Es wäre wünschenswert, dort nachzulesen.
Sie haben auch ein Teilgrundstück erhalten, ohne dass Sie eine Vollmacht hatten!

Wenn Sie nicht per Testament enterbt worden sind, dann bilden Sie mit Ihren Schwestern eine Erbengemeinschaft.
Ein Erbe kann keinen Pflichtteil fordern. Er kann nur das Erbe ausschlagen bekommt dann aber auch keinen Pflichtteil.

Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Schmuck oder Bargeld vorhanden war, dann war keins da.

Den Kontostand kann man mit Kontoauszügen beweisen!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.04.2011, 16:54
Bauer Martin Bauer Martin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 9
Bauer Martin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Sie schreiben wieder etwas Anderes als das vorher geschriebene.
Einiges geht durcheinander. Ich versuchte zu sortieren!
Ich schreibe immer das Gleiche.

Zitat:
Sie hatten mitgeteilt, Sie haben ein Teilgrundstück erhalten. Auf das restliche, den anderen Teil dieses Grundstücks, verzichten Sie.
Ein Teil ist ein Stück, ein Abschnitt von einem großen Grundstück.
Bis hier ist alles korrekt.

Zitat:
Nun schreibe Sie: Sie haben kein Teilgrundstück, Sie haben ein Grundstück auf dem Sie gebaut haben.
Ich glaube,das Wort Teilgrundstück, hat für Sie,als Profi einen anderen Sinn.

Zitat:
Beide Grundstücke sind selbständig und haben eine eigene Flurnummer. Es gibt zwei Grundbücher, in dem einem sind Sie eingetragen und in dem anderem Ihre Mutter.

Genau.Es war ein großes Grundstück.Von diesem Grundstück habe ich einen Teil bekommen.der andere Teil mit der Immobilie blieb im Besitz meiner Mutter.

Zitat:
Mit dem Teil, wenn die Mutter tatsächlich Eigentümer oder Miteigentümer ist, kann sie machen was sie will.
Ist es ein eigenes selbständiges Grundstück, dann haben Sie damit nichts zu tun.
Das ist alles richtig.
Aber dieser Vorgang ist 20Jahre her,hat also mit dem jetzigen Erbfall eigentlich nichts mehr zu tun.Liege ich da richtig?


Zitat:
Wenn Sie nicht per Testament enterbt worden sind, dann bilden Sie mit Ihren Schwestern eine Erbengemeinschaft.
Ein Erbe kann keinen Pflichtteil fordern. Er kann nur das Erbe ausschlagen bekommt dann aber auch keinen Pflichtteil.
Das ist eben die Frage:
Ist es nicht so,wenn ein Erblasser,dem gesetzlichen Erbe weniger hinterlassen hat,als ihm nach der gesetzlich Erbfolge zustehen würde,dann steht ihm eine Mindestteilhabe am Nachlass zu.
Diesen müsste man doch als Zahlungsanspruch gegen die Erben gelten machen können. Oder liege ich hier ganz falsch?

Vielen Dank, für ihre Mühe.
Vielleicht auch ganz hilfreich für den einen oder anderen Leser.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 14.04.2011, 12:21
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Langsam kommen wir dem Problem etwas näher!
Das mit dem Grundstück ist noch nicht geklärt!
Es geht darum, ob die Mutter überhaupt die Immobilie noch vererben konnte, oder ob Bauer Martin diese bereits zu Lebzeiten erhalten haben.

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Ich glaube, das Wort Teilgrundstück, hat für Sie, als Profi einen anderen Sinn.
Ein Teil ist ein Stück von einem Ganzen.
Wenn Sie ein Grundstück übertragen bekommen haben, und sind als alleiniger Eigentümer eingetragen, dann ist es ein selbständiges Grundstück und kein Teil von einem Grundstück.

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Genau. Es war ein großes Grundstück. Von diesem Grundstück habe ich einen Teil bekommen. der andere Teil mit der Immobilie blieb im Besitz meiner Mutter.
Hier sollte geklärt werden:
Wer ist auf diesem großen Grundstück als Eigentümer eingetragen?
Ist das Grundstück grundbuchamtlich geteilt worden?
Sind es zwei getrennte Grundstücke mit eigener Flurnummer?


Es könnte von Bedeutung sein, weil Sie schreiben, Sie sind alleiniger Eigentümer.
Wo steht Ihre Mutter als Eigentümerin im Grundbuch? Stehen Sie und Ihre Mutter in den Grundbuchakten jeder für sich auf einem eigenem Grundbuchblatt als Eigentümer?

Es geht darum, ob Ihre Mutter überhaupt noch Eigentümer eines Grundstücks war.

Außerdem wird es interessant, wenn das Grundstück nicht geteilt worden ist, dann sind Sie jetzt mit den Schwestern Eigentümer des Grundstücks. Sie sind ideeller Eigentümer evtl. mit einem Sondernutzungsrecht Ihres Hauses und Grundstücks. Alles was auf dem Grundstück steht, also auch Ihr Haus gehört allen Miteigentümern.

Sind Sie alleiniger Eigentümer des gesamten Grundstücks, kann Ihre Mutter nichts vererben!

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Aber dieser Vorgang ist 20Jahre her,hat also mit dem jetzigen Erbfall eigentlich nichts mehr zu tun.Liege ich da richtig?
Wenn Ihre Mutter noch Eigentümer oder Miteigentümer war, dann hat der Vorgang mit dem Erbfall zu tun.
Sie haben Ihr „Erbe“, das Grundstück schon erhalten und im Gegenzug verzichten Sie auf die Immobilie die noch im Eigentum der Mutter stand. Hier haben Sie keinen Pflichtteilergänzungsanspruch. Es erfolgte ein Ausgleich.

Den Nachlass, den sich nun die Erbengemeinschaft aufteilt, ist das oben angeführte Bargeld und der Schmuck, jedoch nicht die Immobilie.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 14.04.2011, 22:45
Bauer Martin Bauer Martin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.01.2010
Beiträge: 9
Bauer Martin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Hier sollte geklärt werden:
Wer ist auf diesem großen Grundstück als Eigentümer eingetragen?
meine Mutter
Zitat:
Ist das Grundstück grundbuchamtlich geteilt worden?
ja
Zitat:
Sind es zwei getrennte Grundstücke mit eigener Flurnummer?
ja

Zitat:
Wo steht Ihre Mutter als Eigentümerin im Grundbuch? Stehen Sie und Ihre Mutter in den Grundbuchakten jeder für sich auf einem eigenem Grundbuchblatt als Eigentümer?
ja

Zitat:
Wenn Ihre Mutter noch Eigentümer oder Miteigentümer war, dann hat der Vorgang mit dem Erbfall zu tun.
Sie haben Ihr „Erbe“, das Grundstück schon erhalten und im Gegenzug verzichten Sie auf die Immobilie die noch im Eigentum der Mutter stand. Hier haben Sie keinen Pflichtteilergänzungsanspruch. Es erfolgte ein Ausgleich.
Das hatte ich befürchtet.

Zitat:
Den Nachlass, den sich nun die Erbengemeinschaft aufteilt, ist das oben angeführte Bargeld und der Schmuck, jedoch nicht die Immobilie.
Also garnichts!!
Da daß ja, von der Vollmachtnehmerin veruntreut wurde.

Natürlich kann ich mir eine Aufstellung geben lassen und Anwaltlich dagegen vorgehen, aber dieser Weg ist steinig mit ungewissem Ausgang.

Trotzdem vielen Dank.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 15.04.2011, 11:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch-Fristen

Zitat:
Zitat von Bauer Martin
Dafür habe ich 20 jahre meine Mutter unterstützt.Es war aber keine Bedingung. Dies ist nicht schriftlich festgemacht worden
Diese Aussage macht immer stutzig!
Sie unterstützen die Mutter trotzdem nichts schriftliches festgemacht worden ist!
Ich benötige keinen schriftlichen Vertrag wenn ich es mir leisten kann, dies weder materiell und auch gesundheitlich, dann mache ist es.
Auch macht es stutzig, Sie unterstützen die Mutter und andere bekommen eine Vollmacht.
Sie haben bereits ein Grundstück erhalten und gönnen der Schwester nichts, trotzdem Sie beim Notar eine Verzichtserklärung für das Grundstück unterschrieben haben.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pflichtteilergänzungsanspruch des Erben bei Schenkung? Demetris Erbrecht 3 22.10.2010 18:25
Pflichtteilergänzungsanspruch sunny Erbrecht 1 24.09.2010 13:22


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1