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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 23.09.2010, 16:38
sunny sunny ist offline
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Registriert seit: 08.08.2010
Beiträge: 9
sunny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteilergänzungsanspruch

Hallo,

folgender Fall:

Mein Vater ist gestorben und er setzt als Alleinerbin seine Cousine ein. Sein Bruder mit Kinder und Enkel, sowie ich mit Kinder sind Vermächtnisnehmer.

Der Bruder erbt eine Wohnung, seine Kinder und Enkel erhalten zu je 10% (3 Kinder, 2 Enkel) Anteile von einem Konto. Die restlichen 50% gehen mir zu.
Meine Kinder erben zu gleichen Teilen ebenfalls eine Wohnung.

Nachdem der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt wurde, stellte sich nun raus, daß der mir zugedachte Betrag den Pflichtteil nicht deckt.

Nach Rücksprache mit dem Notar meinte dieser, daß die von meinen Kindern geerbte Wohnung mit zu meinem Pflichtteil gehört??!?!!!!??

Sollte ich diese Wohnung nicht mit zu meinem Pflichtteil dazuzählen und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, würde dieser Anspruch auch auf meine Kinder fallen.

Kann das sein?????

Lt. Notar wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch an alle Vermächtnisnehmer und Erben gestellt. Der Differenzbetrag müsste demnach dann durch 9 (alle Vermächtnisnehmer incl. Alleinerbe) geteilt werden. Da meine Kinder aber noch minderjährig sind und keinen Geldbetrag erben, kann hier auch ein Ausgleichanspruch geltend gemacht werden. Sehe ich das richtig.

Oder wird der Ergänzungsanspruch nur an die restlichen 6 Vermächtnisnehmer + 1 Alleinerben geltend gemacht?

Ich danke schon mal für eure Antworten.
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  #2  
Alt 24.09.2010, 13:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteilergänzungsanspruch

Anscheinend haben Sie schon alles beim Notar geklärt!
Dieser hat das Testament geprüft und seine Aussage, entsprechend dem Testament, getroffen.
Hier kann nicht festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um ein Vermächtnis handelt. Es ist nicht bekannt, was der Verstorbene wollte.

Info erhalten Sie hier.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...aft/index.html
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...ung/index.html
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