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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 08.10.2009, 16:08
mapon mapon ist offline
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Beiträge: 2
mapon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteil wegen Erbe der Oma

Hallo Liebes Forum!

Folgende Situation mit der Bitte um Rat...


Meine Oma ist vor kurzem verstorben und hat wider erwartend mich und meine Schwester (Enkel) als Erbe Ihres Hauses per Testament eingesetzt.
1/4 des Hauses gehört (im Grundbuch eingetragen) nach Tod des Grossvaters meinem Vater, der auch noch in dem Haus wohnt.

Da er sehr enttäuscht ist und nicht will, dass "Erbauszahlungen" stattfinden stellt er sich nun stur und meint: Niemand wird hier ausbezahlt sonst mache ich meinen Pflichtteil geltend:

Folgende Grundlagen: Das Haus hat etwa einen Wert von 250.000 Euro!

Wie hoch ist der Pflichtteilanspruch meines Vaters (also Sohn der Erblasserin)

Des weiteren hat die Grossmutter im Testament verfügt...

Mit meinem Bargeld sollen die Beerdigungskosten und der Grabstein bezahlt werden, was dicke reicht da ca. 30.000 Euro Barmittel da sind!

Über Hilfe wäre ich dankbar und sage schon einmal vorab herzlichen Dank an das Forum! ! ! !
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  #2  
Alt 08.10.2009, 17:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Pflichtteil wegen Erbe der Oma

Ab 01.01.2009 wird der Verkehrswert als Immobilienwert gewertet, davor nur nach Bedarf, Ertragswertverfahren bewertet der nie an den Verkehrswert herangekommen ist.
Verkehrswert der Immobilie 250000 €, davon gehört ¼ dem Vater, dann bleiben ¾ übrig als Nachlass. Alleiniger gesetzlicher Erbe wäre der Vater (kein weiterer gleichgestellter gesetzlicher Erbe vorhanden) und würde das ¾ erben. Hiervon kann er die Hälfte als Pflichtteil verlangen.
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  #3  
Alt 10.10.2009, 15:20
mapon mapon ist offline
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Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 2
mapon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil wegen Erbe der Oma

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Ab 01.01.2009 wird der Verkehrswert als Immobilienwert gewertet, davor nur nach Bedarf, Ertragswertverfahren bewertet der nie an den Verkehrswert herangekommen ist.
Verkehrswert der Immobilie 250000 €, davon gehört ¼ dem Vater, dann bleiben ¾ übrig als Nachlass. Alleiniger gesetzlicher Erbe wäre der Vater (kein weiterer gleichgestellter gesetzlicher Erbe vorhanden) und würde das ¾ erben. Hiervon kann er die Hälfte als Pflichtteil verlangen.
Hallo Wahrsager!

Herzlichen Dank für die Antwort!

Nochmal zu meinem Verständnis:

Meinem Vater gehört (nach Tod meines Grossvaters 19984) bereits 1/4

Nun hat meine Grossmutter per Testament ihre 3/4 an mich und meine Schwester vereerbt (und das Bargeld meinem Vater)

Das kann doch nicht sein, dass mein Vater auf 50% der 3/4 einen Pflichtteilsanspruch hat oder etwa doch?????
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  #4  
Alt 10.10.2009, 19:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Pflichtteil wegen Erbe der Oma

Man betrachtet die gesetzliche Erbfolge und hier ist der Vater, also der Sohn, Erbe erster Ordnung. Als gesetzlicher Erbe ist er alleiniger Erbe und würde die Immobilie allein erben.

Die Oma hat mit Testament den Sohn enterbt.
Grundlage für den Pflichtteil ist nun der gesetzliche Erbteil, dieser wäre 3/4 der Immobilie.
Von seinem gesetzlichen Erbe kann der Sohn nun 50 % als Pflichtteil in Bar fordern.
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