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#1
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Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Guten Tag in die Runde!
Bei einer kürzlich geführten Diskussion tat sich folgende fiktive Situation auf, deren Rechtlichkeit nicht ausreichend geklärt werden konnte. Auch mit der Sufu habe ich nichts gefunden. Nehmen wir einmal folgendes an: Vermögen einer Ehegemeinschaft 50.000,- Ehepartner verstirbt. Die Erben (Kinder) A und B treten an den verbliebenen Ehepartner. Erbe B wurde Testamentarisch enterbt. B fordert sein Pflichtteil ein. Pflichtteilsberechnung: 50.000,- / 2 = 25.000,- (Erbteil verbliebener Ehepartner) 25.000,- / 4 = 6.250,- ( wovon A 18.750,- und B 6.250,- erhalten würde) Ist das so richtig? _____________________________________ Nun verstirbt der verbliebene Ehepartner, und auch hier wird das Pflichtteil eingefordert. sind zur Berechnung in diesem Fall nun 50.000,- anzusetzen, oder wird dann von den zuvor vererbten/"verbliebenen" 25.000,- als Berechnungsgrundlage ausgegangen? Ich gehe davon aus, dass meine Berechnungsansätze auch grundlegend falsch sind, bin etwas irritiert. Grüße |
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#2
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Zitat:
Haben beide ein gemeinsames Konto, wird Hälftigkeit vorausgesetzt. Hier gehört dem Überlebenden und dem Verstorbenen dann jeweils 25000,- €. Dann ist der Nachlass 25000 €. Zitat:
B fordert innerhalb der Frist von den Erben, dem Ehepartner und A seinen Pflichtteil. Hier wird das gesetzliche Erbe zugrunde gelegt, welches B zustehen würde. Berechnung gesetzlicher Anteil: Von dem Nachlass des Verstorbenen bekommt der Ehepartner 50 %. Die Kinder A und B würden die anderen 50 % sich teilen. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte vom gesetzlichen Erbe. B bekommt, wenn die 50000 € Nachlass sind, 6250 € von dem Nachlass. Der Rest wird zu gleichen Teilen an den Ehepartner und A aufgeteilt. Verstirbt der verbliebne Ehepartner, muss geklärt werden, ob B dort auch enterbt worden ist. Als Nachlass gilt nun das Vermögen, des nun Verstorbenen, am Todestag. |
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#3
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Vielen Dank für den informativen Beitrag!
Ich sage mal das B auch vom Verbliebenen enterbt wurde, wie stellt sich dann die Pflichtteilssumme bezogen auf mein Beispiel dar? |
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#4
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Zitat:
Die Höhe des Pflichtteils wird wieder nach dem Erbrecht berechnet. A und B je 50 % vom Nachlass. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte des gesetzlichen Erbe. Frohe Ostern ![]() |
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#5
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Ah, wenn ich das denn richtig verstehe täte sich da ja eine nicht unerhebliche finanzielle Falle für die Erben auf - B erbt (nein, hat Pflichtteils(ergänzungs)anspruch) also zweimal ( ich gehe mal vom vollen Vorhandensein des Besitzes aus) - im ersten Fall von 50.000 1/8; und dann von 50.000 1/4 , macht dann gesamt 6250 + 12.500 = 18.750 ,- .
Richtig? |
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#6
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Zitat:
Die Berechnung des Pflichtteils ist: Zitat:
B wurde enterbt und bekommt nur den Pflichtteil von 6250 €, im ersten Fall. Im zweiten Fall ist der Nachlass unbekannt. Es wird jedoch wieder so berechnet. Gesetzliche Erben wären A und B zu je 50 %. B wurde enterbt und erhält nur den Pflichtteil, es ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Dies muss er sich von A einfordern. Pflichtteilsergänzungsanspruch ist etwas anderes! |
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#7
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge
Vielen Dank !
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