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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 11.04.2009, 12:05
Nuklearno Nuklearno ist offline
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Registriert seit: 10.08.2006
Beiträge: 16
Nuklearno befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Guten Tag in die Runde!
Bei einer kürzlich geführten Diskussion tat sich folgende fiktive Situation auf, deren Rechtlichkeit nicht ausreichend geklärt werden konnte.
Auch mit der Sufu habe ich nichts gefunden.
Nehmen wir einmal folgendes an:
Vermögen einer Ehegemeinschaft 50.000,-
Ehepartner verstirbt.
Die Erben (Kinder) A und B treten an den verbliebenen Ehepartner. Erbe B wurde Testamentarisch enterbt. B fordert sein Pflichtteil ein.
Pflichtteilsberechnung:
50.000,- / 2 = 25.000,- (Erbteil verbliebener Ehepartner)
25.000,- / 4 = 6.250,- ( wovon A 18.750,- und B 6.250,- erhalten würde)
Ist das so richtig?
_____________________________________

Nun verstirbt der verbliebene Ehepartner, und auch hier wird das Pflichtteil eingefordert. sind zur Berechnung in diesem Fall nun 50.000,- anzusetzen, oder wird dann von den zuvor vererbten/"verbliebenen" 25.000,- als Berechnungsgrundlage ausgegangen?

Ich gehe davon aus, dass meine Berechnungsansätze auch grundlegend falsch sind, bin etwas irritiert.

Grüße
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  #2  
Alt 11.04.2009, 14:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Zitat:
Zitat von Nuklearno
Vermögen einer Ehegemeinschaft 50.000,-
Ehepartner verstirbt.
Der Nachlass ist nicht das Vermögen der Ehepartner. Es ist nur das Vermögen des Verstorbenen. Hat der Überlebende ein Konto, so ist er Eigentümer des Kontos, gleiches gilt für das Konto des Verstorbenen. Das Eigentum bleibt getrennt.

Haben beide ein gemeinsames Konto, wird Hälftigkeit vorausgesetzt. Hier gehört dem Überlebenden und dem Verstorbenen dann jeweils 25000,- €. Dann ist der Nachlass 25000 €.

Zitat:
Zitat von Nuklearno
Die Erben (Kinder) A und B treten an den verbliebenen Ehepartner. Erbe B wurde Testamentarisch enterbt. B fordert sein Pflichtteil ein.
Der überlebende Ehepartner und A sind Erben. B ist kein Erbe.
B fordert innerhalb der Frist von den Erben, dem Ehepartner und A seinen Pflichtteil. Hier wird das gesetzliche Erbe zugrunde gelegt, welches B zustehen würde.
Berechnung gesetzlicher Anteil: Von dem Nachlass des Verstorbenen bekommt der Ehepartner 50 %. Die Kinder A und B würden die anderen 50 % sich teilen. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte vom gesetzlichen Erbe.
B bekommt, wenn die 50000 € Nachlass sind, 6250 € von dem Nachlass.
Der Rest wird zu gleichen Teilen an den Ehepartner und A aufgeteilt.

Verstirbt der verbliebne Ehepartner, muss geklärt werden, ob B dort auch enterbt worden ist.
Als Nachlass gilt nun das Vermögen, des nun Verstorbenen, am Todestag.
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  #3  
Alt 12.04.2009, 10:43
Nuklearno Nuklearno ist offline
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Registriert seit: 10.08.2006
Beiträge: 16
Nuklearno befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Vielen Dank für den informativen Beitrag!
Ich sage mal das B auch vom Verbliebenen enterbt wurde, wie stellt sich dann die Pflichtteilssumme bezogen auf mein Beispiel dar?
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  #4  
Alt 12.04.2009, 14:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
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Beiträge: 3.804
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AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Als Nachlass gilt nun das Vermögen, des nun Verstorbenen, am Todestag.
Die Höhe des Pflichtteils ergibt sich aus dem jetzigen Nachlass, am Todestag. Nachlass ist das, was der verstorbene hinterlässt und nicht, was er mal geerbt hat (es gibt bestimmte Ausnahmen die hier nicht anzuwenden sind). Er hätte auch alles ausgeben können, dann wäre der Nachlass 0,- €.


Die Höhe des Pflichtteils wird wieder nach dem Erbrecht berechnet.
A und B je 50 % vom Nachlass. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte des gesetzlichen Erbe.


Frohe Ostern
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  #5  
Alt 12.04.2009, 22:59
Nuklearno Nuklearno ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2006
Beiträge: 16
Nuklearno befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Ah, wenn ich das denn richtig verstehe täte sich da ja eine nicht unerhebliche finanzielle Falle für die Erben auf - B erbt (nein, hat Pflichtteils(ergänzungs)anspruch) also zweimal ( ich gehe mal vom vollen Vorhandensein des Besitzes aus) - im ersten Fall von 50.000 1/8; und dann von 50.000 1/4 , macht dann gesamt 6250 + 12.500 = 18.750 ,- .
Richtig?
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  #6  
Alt 13.04.2009, 10:58
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Zitat:
Zitat von Nuklearno
Ah, wenn ich das denn richtig verstehe täte sich da ja eine nicht unerhebliche finanzielle Falle für die Erben auf - B erbt (nein, hat Pflichtteils(ergänzungs)anspruch) also zweimal ( ich gehe mal vom vollen Vorhandensein des Besitzes aus) - im ersten Fall von 50.000 1/8; und dann von 50.000 1/4 , macht dann gesamt 6250 + 12.500 = 18.750 ,- .
Richtig?
Jetzt habe ich Probleme es zu verstehen.
Die Berechnung des Pflichtteils ist:
Zitat:
Zitat von Wahrsager
Die Höhe des Pflichtteils wird wieder nach dem Erbrecht berechnet.
A und B je 50 % vom Nachlass. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte des gesetzlichen Erbe.
Hier wurde die Berechnung aufgezeigt.

B wurde enterbt und bekommt nur den Pflichtteil von 6250 €, im ersten Fall.

Im zweiten Fall ist der Nachlass unbekannt. Es wird jedoch wieder so berechnet. Gesetzliche Erben wären A und B zu je 50 %. B wurde enterbt und erhält nur den Pflichtteil, es ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Dies muss er sich von A einfordern.

Pflichtteilsergänzungsanspruch ist etwas anderes!
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  #7  
Alt 13.04.2009, 22:53
Nuklearno Nuklearno ist offline
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Beiträge: 16
Nuklearno befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil vs gesetzliche Erbfolge

Vielen Dank !
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