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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Pflichtteil nachträglich anerkennen
Die Tochter „T“ hat vor über 10 Jahren von der Mutter „M“ ein Baugrundstück (Pflichtteil) erhalten. Im Testament der „M“ (sie lebt noch) ist der Sohn „S“ als Haupterbe eingesetzt. Das Haupterbe besteht aus einem Grundstück (etwa in der gleichen Größe wie das der „T“) einschließlich eines Zweifamilienhauses. Beim Bau des Hauses (1970) hat der „S“ kostenlos mit geholfen und bis heute Reparaturen (teilweise auf eigene Kosten) unentgeltlich ausgeführt.
Jetzt die Frage: Angenommen die „T“ erkennt den Pflichtteil trotz der 10jährigen Frist an, reicht dann ein formloses Schreiben oder muss das von einem Notar beglaubigt werden? MfG wolfgang |
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#2
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AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen
Wenn T den Pflichtteil anerkennt, dann fordert T keinen Pflichtteil vom Erben S. Warum dann die Frage?
Das Thema hat 2 Seiten. T macht nichts und fordert mit dem Tod der Mutter den Pflichtteil von S. Die Schenkung ist verjährt! Oder T soll beim Notar einen Pflichtteilverzicht unterschreiben. Siehe dann oben!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen
Reicht ein schriftlicher Verzicht, oder m u s s dieser von einem Notar beglaubigt sein?
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#4
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AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen
Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen
Hallo Wahrsager.
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Viele Grüße aus dem Spessart, Wolfgang P.S. Ich lag ein paar Tage im Krankenhaus, deshalb erst heute meine Antwort. |
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