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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 14.05.2010, 17:43
wolfgang wolfgang ist offline
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Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 3
wolfgang befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteil nachträglich anerkennen

Die Tochter „T“ hat vor über 10 Jahren von der Mutter „M“ ein Baugrundstück (Pflichtteil) erhalten. Im Testament der „M“ (sie lebt noch) ist der Sohn „S“ als Haupterbe eingesetzt. Das Haupterbe besteht aus einem Grundstück (etwa in der gleichen Größe wie das der „T“) einschließlich eines Zweifamilienhauses. Beim Bau des Hauses (1970) hat der „S“ kostenlos mit geholfen und bis heute Reparaturen (teilweise auf eigene Kosten) unentgeltlich ausgeführt.

Jetzt die Frage: Angenommen die „T“ erkennt den Pflichtteil trotz der 10jährigen Frist an, reicht dann ein formloses Schreiben oder muss das von einem Notar beglaubigt werden?

MfG wolfgang
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  #2  
Alt 14.05.2010, 18:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen

Wenn T den Pflichtteil anerkennt, dann fordert T keinen Pflichtteil vom Erben S. Warum dann die Frage?

Das Thema hat 2 Seiten.
T macht nichts und fordert mit dem Tod der Mutter den Pflichtteil von S.
Die Schenkung ist verjährt!
Oder
T soll beim Notar einen Pflichtteilverzicht unterschreiben. Siehe dann oben!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 17.05.2010, 22:18
wolfgang wolfgang ist offline
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Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 3
wolfgang befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen

Reicht ein schriftlicher Verzicht, oder m u s s dieser von einem Notar beglaubigt sein?
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  #4  
Alt 18.05.2010, 10:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen

Zitat:
Zitat von Wahrsager
T soll beim Notar einen Pflichtteilverzicht unterschreiben.
Die Gründe stehen oben
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #5  
Alt 28.05.2010, 15:33
wolfgang wolfgang ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2010
Beiträge: 3
wolfgang befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil nachträglich anerkennen

Hallo Wahrsager.

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Viele Grüße aus dem Spessart,
Wolfgang

P.S. Ich lag ein paar Tage im Krankenhaus, deshalb erst heute meine Antwort.
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