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#1
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Pflichtteil zu Lebzeiten ausbezahlt
Unser Vater möchte sein Testament aufsetzen. Dabei sollen beide Kinder als alleinige Erben eingesetzt werden. Die Ehefrau hat bereits seit 1996 Bargeld von unserem Vater erhalten womit ihr Pflichtteil abgegolten sein soll.
Meine Frage ist nun wie formuliert man sowas im Testament damit dies auch wasserdicht ist und doch nicht daraus rechtliche Probleme erfolgen weil genau dass wollen wir alle vermeiden. |
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#2
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AW: Pflichtteil zu Lebzeiten ausbezahlt
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#3
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AW: Pflichtteil zu Lebzeiten ausbezahlt
Ob das so einfach geht mag ich bezweifeln. Hier sollte unbedingt ein Notar das Testament aufsetzen. Denn bei vorzeitiger Auszahlung des Erbteils, bzw. Schenkung gilt die 10 Jahresfrist, die besagt, dass alles was länger wie 10 Jahre beim Todeszeitpunkt zurück liegt sozusagen verjährt ist und nicht mehr zur sogenannten Erbmasse zählt. Hier ist also Vorsicht geboten.
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#4
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AW: Pflichtteil zu Lebzeiten ausbezahlt
Hier ist der Weg zum Notar der Richtige! Wenn die Ehefrau einvertsnaden ist, wird ein Vertrag aufgesetzt, dass sie auch auf den Pflichtteil verzichtet.
Der Ehevertrag ist wichtig, wegen evtl. des Zugewinns! Wenn die Ehefrau die Schenkung als vorgezogene Erbschaft nicht unterschreiben will, dann sieht es schlecht aus! Es sind viele Dinge zu berücksichtigen die den Umfang hier sprengen. Ein Besuch beim Notar und das Testament kostet nicht so viel. |
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#5
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AW: Pflichtteil zu Lebzeiten ausbezahlt
Sorry für die Formulierung werde mich künftig den Vorgaben entsprechend ausdrücken
Danke für die Infos, ich werden wohl ein Notar kontaktieren. |
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