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#1
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Pflichtteil - Höhe - Geltendmachung
Moin, Moin, aus Husum/Nordsee!
Wie ist folgender hypthetischer Fall zu lösen: Mutter - 1. Ehe - geschieden = 1 Tochter - 2. Ehe - verwitwet = 1 Sohn überträgt ihr Haus auf Sohn. Bei dieser Konstruktion könnte es sein, dass es sich um eine 'reine' Schenkung handelt, es könnte auch sein, das die Immobilie gegen Einräumung eines Wohnrechts / eines Nießbrauchs oder in Anrechnung bestehender Verbindlichkeiten übertragen wurde. 1. Wie schnell sollte Tochter Informationen zur Schenkung einfordern? 2. Für die Höhe des Pflichtteils dürfte wohl in einem notariellen Vertrag gern der etwas niedrigere Gegenstandswert angenommen werden. Kann Tochter sich irgendwie über den tatsächtlichen Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung informieren. 3. Tochter möchte natürlich nicht in die Pflicht genommen werden, z.B. bei den Beerdigungskosten. Sozialamtstechnisch besteht ja - auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Erbe ausgeschlagen werden würde - eine Beteiligungspflicht bei den Beerdigungskosten. WAS kann Tochter tun, um sich hier rechtzeitig abzusichern, weder für Pflege- noch für Beerdigungskosten in Anspruch genommen zu werden. Auch wenn Tochter hinsichtlich etwaiger Pflegekosten (bei Bestand eigener Familie: Eltern, zwei Kinder, finanzierte Immobilie; selbst nicht erwerbstätig) in Anspruch genommen werden sollte, wird es sich bei einem angenommenen Alleinverdiener-Gehalt von vielleicht 2.500 EUR, um keine rasend hohe Kostenbeteiligung handeln. 5. Nachlaß Großvater zugunsten Enkelin (Tochter) Hier gehen wir einmal davon aus, das Großvater sein Vermögen oder Teile des Vermögens der Tochter (hier: Enkelin) überlassen hat; die Wertgegenstände, das Barvermögen gelangte jedoch in die Hände von Mutter, die dieses in verschiedene Kanäle fließen ließ; bei Tochter ist es nie angekommen. Mehr fällt mir zu diesem kleinen 'Drehbuch' im Moment nicht ein. Was würdet Ihr/Sie Tochter raten? Danke für Ideen!!! |
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#2
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AW: Pflichtteil - Höhe - Geltendmachung
Hier sind so viele Fragen offen um zu einem Bild zu kommen.
Die Mutter hat ein Haus, von wem hat Sie das Haus, geerbt oder bei der Scheidung bekommen, mit Auflagen dass die gemeinsame Tochter einen Nutzen hat, gibt es ein Testament bei der Verwitwung, ist sie dann befreiter oder unbefreiter Erbe, ist der Sohn Nacherbe usw.. Was soll es denn sonst sein als eine Schenkung, wenn Sie es dem Sohn vermacht und nicht verkauft? Mit einer Schenkung und einem Nießbrauch könnte es eine versteckte Schenkung handeln. Warum soll die Tochter nicht den Wert schätzen lassen können. Alle Erben werden in die Pflicht genommen. Zuerst wird das Erbe aufgebraucht, dann kommen der / die Erben dran denen es zumutbar ist. Für die Pflege wird auf die Immobile zurückgegriffen und dann kommen die Kinder dran. Punkt 5 fehlt die Frage. Ist nicht alles eine Zumutung! |
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