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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Pflichtteil nicht ausgezahlt
Meine Schwester und ich haben Nach Dem Tot meines Vaters gemeinsam das Konto und Sparbuch aufgelöst die Banken überweisen das Geld immer nur auf ein Konto und teilen es nicht unter den Erben auf, meine Schwester wohnt da in der Nähe und ich habe gesagt falls etwas nicht stimmen sollte oder noch etwas zu erledigen währe solle es auf Ihr Konto gehen das war auch der fall nur meine Schwester hat mir meinen Teil nie ausgezahlt hat mich Wochen belogen und hingehalten bis rauskam das sie das Geld ausgegeben hat. Sie meldete sich gar nicht mehr antwortete nicht auf Mails und Anrufe bis ich die Nase voll hatte und ihr gesagt habe das ich zum Anwalt gehe auf einmal war sie wieder erreichbar und hat mir angeboten das Geld aus dem Verkaufserlös deines Hauses an dem mein Vater Anteile besaß zurück zu Zahlen nur das waren nur leere Worte meine Schwester hat das Geld und ich habe meines von ihr nicht bekommen. Was soll ich jetzt machen? Ich habe echt lange gewartet und an ihr Gewissen appelliert aber alle versuche mein Geld von Ihr zu bekommen sind gescheitert. Sie hat mich immer nur belogen und hingehalten! Es ist ja nicht so das ich schon beim ersten mal versucht habe meiner Schwester entgegen zu kommen ich habe ihr sogar eine Ratenzahlung angeboten aber es kam nichts von ihr!
Danke im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge was ich tun kann!!!! LG JAsbirsan |
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#2
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AW: Pflichtteil nicht ausgezahlt
Geht es tatsächlich um einen Pflichtteil?
Sind Sie per Testament enterbt worden? |
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#3
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AW: Pflichtteil nicht ausgezahlt
Ja es geht um dem Pflichtteil es gab kein Testament.
Geändert von jasbirsan (28.03.2010 um 20:38 Uhr). |
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#4
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AW: Pflichtteil nicht ausgezahlt
Es geht nicht um den Pflichtteil!
Sie sind Erbe und bilden mit Ihrer Schwester eine Erbengemeinschaft. Hatte die Schwester eine Vollmacht zu handeln? Warum konnte sie die Immobilie verkaufen? Warum wurde Ihre Schwester allein ins Grundbuch eingetragen? Sie haben die Möglichkeit alle Unterlagen anzufordern. Ihre Schwester kann nicht allein handeln. |
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