![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Pflichtteil nicht ausbezahlt
Hallo zusammen!
Mich würde mal folgendes interessieren. Meine Mutter ist 92 - wir sind 4 Söhne. Unser Vater ist vor ca. 2 Jahren gestorben. Jetzt hat meine Mutter einen meiner Brüder als Alleinerben eingesetzt. Meine Frage: Nachdem meine Mutter Alleinerbin beim Ableben unseres Vaters war, standen uns Kindern ja Pflichtteile zu. Was denn nun, wenn die Mutter stirbt und die Pflichtteile nicht ausbezahlt sind. Von wem bekomme ich dann meinen Pflichtteil? Von dem Bruder, der geerbt hat. Wenn ja - wie ist dann dies zu berechnen. Ich bekäme von ihm ja auch noch einen Pflichtteil beim Ableben der Mutter |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
Dadurch, dass die Mutter Alleinerbin geworden ist, gibt es ein Testament.
Was wurde von den Eltern in diesem Testament vereinbart. Es muss geklärt werden, ob die Mutter überhaupt ein neues Testament aufsetzen durfte. RA oder Notar aufsuchen und beraten lassen. Das gemeinsame Testament kann so ausgelegt sein, dass die Mutter kein neues Testament aufsetzen kann und sich an dieses gemeinsame Testament halten muss. Mit Enterbung, beim Tod des Vaters, kann der Pflichtteil gefordert werden. Der Pflichtteil steht allen Söhnen zu. Es kann von der Mutter, als Erbin, noch der Pflichtteil gefordert werden. Der Pflichtteilanspruch verjährt in 3 Jahren, von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls Kenntnis erlangt hat. Auch hier ist zu klären, ob eine Klausel im Testament der Eltern steht, dass beim Verlangen des Pflichtteils, derjenige beim Tod des überlebenden Elternteils, vom Erbe ausgeschlossen wird. Es könnte dann unklug sein, seinen Pflichtteil zu fordern Wenn der Sohn jetzt enterbt worden ist, vorausgesetzt es ist, wie oben geschildert möglich, dann kann beim Tod der Mutter der enterbte Sohn hier auch den Pflichtteil von den Erben einfordern. Pflichtteilberechtigt ist man bei beiden Elternteilen. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte vom gesetzlichen Erbe. Bei Zugewinngemeinschaft: Beim Vater, Mutter 1/2 die 4 Söhne zusammen 1/2. Das 1/2 der Söhne durch 4 und dann 50 %. Bei Mutter, die 4 Söhne je 1/4 und hiervon dann wieder 50 %.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (18.12.2011 um 17:05 Uhr). |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
Vater und Mutter hatten sich gegenseitig als alleinige Erben über das gesamte Vermögen eingesetzt. Weiter ist nichts vereinbart. Damit war in meinen Augen Mutter Alleinerbin bzw. wir Söhne enterbt und es entstanden somit Pflichtteilsansprüche "gegen" die Mutter, die aber bis dato nicht ausgezahlt sind bzw. auch noch keiner von uns eingefordert hat.
Wie gesagt ... einer meiner Brüder ist nun Alleinerbe - meines Wissens gibt es keine weiteren Klauseln. Was also nun wenn Mutter stirbt. An wen können wir die Pflichtteilsansprüche richten, die wir eigentlich an sie hätten richten müssen. Es ist mir klar, dass nach Ableben der Mutter wir gegenüber unserem Bruder Pflichtteilsansprüche aus diesem zweiten Erbfall haben werden - aber was ist mit den ursprünglichen Pflchtteilen? Sorry - ich blicks grad nicht mehr ganz. Es wäre doch logisch, dass der jetzige Alleinerbe dann auch die Pflichtteile gegenüber der Mutter an uns auszahlen muss, oder? |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
Wenn der Anspruch zum Zeitpunkt des Todes der Mutter noch nicht verjährt ist, kann dieser gegenüber dem Alleinerben der Mutter geltend gemacht werden.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
ok - danke
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
Jetzt hab ich doch noch ein Verständnisproblem. Wenn die Mutter ihre Pflichtteile gegenüber den Söhnen nicht ausbezahlt hatte und die im Nachhinein ihr Alleinerbe bezahlen muss, verringert sich dann um diese Summe nicht die Erbmasse, woraus ja wiederum die Pflichtteile gegenüber den Brüdern berechnet werden?
|
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
Zitat:
Dort steht nicht, dann erben die Kinder. Dies ist wichtig! Wenn dies dort so oder ähnlich steht, kann die Mutter u. U. kein neues Testament aufsetzen. Das sollte geprüft werden. Zitat:
Wie oben bereits beschrieben, ist der Pflichtteilanspruch nach 3 Jahren verjährt. Vater ist vor 2 Jahren verstorben, die Forderung kann noch gestellt werden. Sollte es nicht zur Auszahlung kommen, muss gerichtlich innerhalb der 3 Jahre bei Gericht Klage eingereicht werden, um die Verjährung zu unterbrechen. Lebt die Mutter noch, muss diese den Betrag auszahlen. Stirbt die Mutter, dann erbt der Erbe auch die Verbindlichkeiten der Mutter und muss hierfür einstehen. Schulden erbt man auch. Liegt noch keine Verjährung vor, so muss der Erbe der Mutter den Pflichtteil auszahlen. Der Pflichtteil beim Tod des Vaters wird aus dem Nachlass, am Todestag des Vaters, berechnet! Das eigene Vermögen der Mutter ist nicht Nachlass des Vaters! Bevor Schritte eingeleitet werden, sollte man sich ausrechnen, ob diese Vorgehensweise lohnenswert ist. Zitat:
Wenn die Mutter zu Lebzeiten den Betrag auszahlt, verringert sich doch auch der Nachlass der Mutter aus dem dann der Pflichtteil berechnet wird.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
|
#8
|
|||
|
|||
|
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt
Zitat:
![]() Nach dem Erbfall entstandene Schulden erbt der Erbe nur, soweit sie spätestens am Todestag entstanden oder angelegt waren. Ich sehe es so: Wenn die Mutter stirbt, es wurden keine Forderungen bei der Mutter gestellt, haben auch bis dato keine Schulden bestanden. Die Schulden entstehen doch erst, wenn der Pflichtteil gefordert wird, was mit der Aussage nicht geschehen ist. Allerdings könnte die Verjährungsfrist dagegen sprechen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Pflichtteil berechnen | chrise | Erbrecht | 1 | 07.07.2011 10:52 |
| Pflichtteil nachträglich anerkennen | wolfgang | Erbrecht | 4 | 28.05.2010 15:33 |
| Pflichtteil Ehegattin | Jupp Zupp | Erbrecht | 1 | 05.01.2010 16:04 |
| Pflichtteil wegen Erbe der Oma | mapon | Erbrecht | 3 | 10.10.2009 19:18 |
| Pflichtteil zu Lebzeiten ausbezahlt | Cerberus | Erbrecht | 4 | 19.11.2007 09:18 |