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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 18.12.2011, 16:23
seppl seppl ist offline
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seppl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pflichtteil nicht ausbezahlt

Hallo zusammen!
Mich würde mal folgendes interessieren.
Meine Mutter ist 92 - wir sind 4 Söhne. Unser Vater ist vor ca. 2 Jahren gestorben. Jetzt hat meine Mutter einen meiner Brüder als Alleinerben eingesetzt.
Meine Frage: Nachdem meine Mutter Alleinerbin beim Ableben unseres Vaters war, standen uns Kindern ja Pflichtteile zu. Was denn nun, wenn die Mutter stirbt und die Pflichtteile nicht ausbezahlt sind. Von wem bekomme ich dann meinen Pflichtteil? Von dem Bruder, der geerbt hat. Wenn ja - wie ist dann dies zu berechnen. Ich bekäme von ihm ja auch noch einen Pflichtteil beim Ableben der Mutter
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  #2  
Alt 18.12.2011, 16:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

Dadurch, dass die Mutter Alleinerbin geworden ist, gibt es ein Testament.
Was wurde von den Eltern in diesem Testament vereinbart.
Es muss geklärt werden, ob die Mutter überhaupt ein neues Testament aufsetzen durfte. RA oder Notar aufsuchen und beraten lassen.

Das gemeinsame Testament kann so ausgelegt sein, dass die Mutter kein neues Testament aufsetzen kann und sich an dieses gemeinsame Testament halten muss.

Mit Enterbung, beim Tod des Vaters, kann der Pflichtteil gefordert werden.
Der Pflichtteil steht allen Söhnen zu.
Es kann von der Mutter, als Erbin, noch der Pflichtteil gefordert werden.

Der Pflichtteilanspruch verjährt in 3 Jahren, von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls Kenntnis erlangt hat.

Auch hier ist zu klären, ob eine Klausel im Testament der Eltern steht, dass beim Verlangen des Pflichtteils, derjenige beim Tod des überlebenden Elternteils, vom Erbe ausgeschlossen wird. Es könnte dann unklug sein, seinen Pflichtteil zu fordern

Wenn der Sohn jetzt enterbt worden ist, vorausgesetzt es ist, wie oben geschildert möglich, dann kann beim Tod der Mutter der enterbte Sohn hier auch den Pflichtteil von den Erben einfordern.
Pflichtteilberechtigt ist man bei beiden Elternteilen.

Der Pflichtteil ist immer die Hälfte vom gesetzlichen Erbe.
Bei Zugewinngemeinschaft:
Beim Vater, Mutter 1/2 die 4 Söhne zusammen 1/2. Das 1/2 der Söhne durch 4 und dann 50 %.
Bei Mutter, die 4 Söhne je 1/4 und hiervon dann wieder 50 %.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager

Geändert von Wahrsager (18.12.2011 um 17:05 Uhr).
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  #3  
Alt 18.12.2011, 20:43
seppl seppl ist offline
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seppl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

Vater und Mutter hatten sich gegenseitig als alleinige Erben über das gesamte Vermögen eingesetzt. Weiter ist nichts vereinbart. Damit war in meinen Augen Mutter Alleinerbin bzw. wir Söhne enterbt und es entstanden somit Pflichtteilsansprüche "gegen" die Mutter, die aber bis dato nicht ausgezahlt sind bzw. auch noch keiner von uns eingefordert hat.
Wie gesagt ... einer meiner Brüder ist nun Alleinerbe - meines Wissens gibt es keine weiteren Klauseln. Was also nun wenn Mutter stirbt. An wen können wir die Pflichtteilsansprüche richten, die wir eigentlich an sie hätten richten müssen.
Es ist mir klar, dass nach Ableben der Mutter wir gegenüber unserem Bruder Pflichtteilsansprüche aus diesem zweiten Erbfall haben werden - aber was ist mit den ursprünglichen Pflchtteilen?
Sorry - ich blicks grad nicht mehr ganz. Es wäre doch logisch, dass der jetzige Alleinerbe dann auch die Pflichtteile gegenüber der Mutter an uns auszahlen muss, oder?
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  #4  
Alt 18.12.2011, 20:53
cruncc cruncc ist offline
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cruncc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

Zitat:
Zitat von seppl Beitrag anzeigen
Es wäre doch logisch, dass der jetzige Alleinerbe dann auch die Pflichtteile gegenüber der Mutter an uns auszahlen muss, oder?
Wenn der Anspruch zum Zeitpunkt des Todes der Mutter noch nicht verjährt ist, kann dieser gegenüber dem Alleinerben der Mutter geltend gemacht werden.
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  #5  
Alt 18.12.2011, 21:12
seppl seppl ist offline
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seppl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

ok - danke
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  #6  
Alt 19.12.2011, 07:35
seppl seppl ist offline
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Beiträge: 4
seppl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

Jetzt hab ich doch noch ein Verständnisproblem. Wenn die Mutter ihre Pflichtteile gegenüber den Söhnen nicht ausbezahlt hatte und die im Nachhinein ihr Alleinerbe bezahlen muss, verringert sich dann um diese Summe nicht die Erbmasse, woraus ja wiederum die Pflichtteile gegenüber den Brüdern berechnet werden?
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  #7  
Alt 19.12.2011, 12:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

Zitat:
Zitat von seppl
Vater und Mutter hatten sich gegenseitig als alleinige Erben über das gesamte Vermögen eingesetzt. Weiter ist nichts vereinbart.
Die Eltern haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt und haben nicht bestimmt, was mit dem Nachlass passiert, wenn der überlebende Ehepartner stirbt.

Dort steht nicht, dann erben die Kinder.
Dies ist wichtig! Wenn dies dort so oder ähnlich steht, kann die Mutter u. U. kein neues Testament aufsetzen. Das sollte geprüft werden.

Zitat:
Zitat von seppl
die Mutter, die aber bis dato nicht ausgezahlt sind bzw. auch noch keiner von uns eingefordert hat.
Einen Pflichtteil muss man einfordern bei dem Erben, hier die Mutter, da sie noch lebt.
Wie oben bereits beschrieben, ist der Pflichtteilanspruch nach 3 Jahren verjährt. Vater ist vor 2 Jahren verstorben, die Forderung kann noch gestellt werden. Sollte es nicht zur Auszahlung kommen, muss gerichtlich innerhalb der 3 Jahre bei Gericht Klage eingereicht werden, um die Verjährung zu unterbrechen.

Lebt die Mutter noch, muss diese den Betrag auszahlen. Stirbt die Mutter, dann erbt der Erbe auch die Verbindlichkeiten der Mutter und muss hierfür einstehen. Schulden erbt man auch. Liegt noch keine Verjährung vor, so muss der Erbe der Mutter den Pflichtteil auszahlen.

Der Pflichtteil beim Tod des Vaters wird aus dem Nachlass, am Todestag des Vaters, berechnet! Das eigene Vermögen der Mutter ist nicht Nachlass des Vaters! Bevor Schritte eingeleitet werden, sollte man sich ausrechnen, ob diese Vorgehensweise lohnenswert ist.

Zitat:
Zitat von seppl
Wenn die Mutter ihre Pflichtteile gegenüber den Söhnen nicht ausbezahlt hatte und die im Nachhinein ihr Alleinerbe bezahlen muss, verringert sich dann um diese Summe nicht die Erbmasse, woraus ja wiederum die Pflichtteile gegenüber den Brüdern berechnet werden?
Ja so ist es. Es zählt der bereinigte Nachlass. Schulden, Beerdigungskosten usw. werden abgezogen.

Wenn die Mutter zu Lebzeiten den Betrag auszahlt, verringert sich doch auch der Nachlass der Mutter aus dem dann der Pflichtteil berechnet wird.
__________________
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Wahrsager
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  #8  
Alt 19.12.2011, 12:37
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AW: Pflichtteil nicht ausbezahlt

Zitat:
Zitat von cruncc
Wenn der Anspruch zum Zeitpunkt des Todes der Mutter noch nicht verjährt ist, kann dieser gegenüber dem Alleinerben der Mutter geltend gemacht werden.
Diese Aussage würde ich so nicht teilen, ob sie so ausgelegt werden kann. Ich kann auch daneben liegen!

Nach dem Erbfall entstandene Schulden erbt der Erbe nur, soweit sie spätestens am Todestag entstanden oder angelegt waren.
Ich sehe es so: Wenn die Mutter stirbt, es wurden keine Forderungen bei der Mutter gestellt, haben auch bis dato keine Schulden bestanden. Die Schulden entstehen doch erst, wenn der Pflichtteil gefordert wird, was mit der Aussage nicht geschehen ist.
Allerdings könnte die Verjährungsfrist dagegen sprechen.
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