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#1
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pflichtteil
hallo,
A ist österreicherin und leibliche tochter von B, der schon vor A's geburt nach deutschland umzog, dort C heiratete und nun nach 35 jahren starb - im jänner 2007. B und C hatten keine kinder und ein gegenseitiges testament. A hat vom tod von B nur zufällig erfahren und nun über umwege kontakt mit C aufgenommen. das zuständige deutsche amtsgericht hat einen brief im juli 2007 an eine falsche person in österreich gleichen namens geschickt; der rechtsanwalt von C hat diesen genannt. A hat sich nun mit C getroffen, um über das erbe zu sprechen und wurde immer wieder von C gebeten, eine summe zu nennen, die sie sich vorstelle, was A aber nicht tat, sondern sie besteht auf einer vermögensaufstellung (nach hörensagen geht es um ein haus, eine wohnung, einen rentenfond und vermutlich noch mehr) zusammen mit einem vorschlag, wieviel C zu bezahlen bereit ist (da sie nicht ihr haus verlieren will). folgende fragen: ) wie wird das vermögen in deutschland festgestellt? es gibt ja kein nachlassverfahren wie in österreich? ) angeblich kommt nun eine aufstellung, die C's rechtsanwalt aufstellt - inwieweit sollte so etwas überprüft werden bzw. inwieweit muss diese stimmen, ohne dass es folgen für den anwalt hätte? ) das ganze zieht sich schon sehr lange - kann C einen vorteil daraus haben, dass das ganze so lange dauert - vermögen verschwindet, sparbücher verschwinden etc. ? oder wird hier doch eine sperre der konten o.ä. verhängt? ) was wäre das beste vorgehen - in österreich geht das über den nachlassverwalter, aber nachdem es eine solche person in deutschland nicht gibt, wie kommt A zu ihrem recht? ) nur zur sicherstellung: es handelt sich um das pflichterbteil, das 50 % des vermögens des verstorbenen B ausmacht - also 25 % des gesamten vermögens von B & C? danke vielmals!! |
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#2
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AW: pflichtteil
Mit dem Testament wurde B enterbt.
Der Erbe ist verpflichtet, gegenüber Pflichtteilsberechtigten Angaben zum Nachlass wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Notfalls kann dies gerichtlich durchgesetzt werden. Das Problem ist, wenn Konten nicht bekannt sind, Schenkungen der letzten 10 Jahre, dann können diese leicht unter den Tisch fallen. Es ist dann fast unmöglich an Daten zu kommen. Es könnte evtl. über das Finanzamt laufen, da dort Freistellungsaufträge der Banken zusammenlaufen. Man könnte Bankauszüge vom Todestag vom Erben verlangen. Für Immobilien muss ein Erbschein vorhanden sein, der für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist. Das Erbschaftsgericht geht evtl. auch, da die Gerichtskosten dort nach dem Nachlass ermittelt werden. |
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#3
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AW: pflichtteil
hi dankeschön,
mal sehen, angeblich kommt diese woche eine solche aufstellung per post. bezüglich der quote - stimmt das? danke für eure/deine hilfe! lg daniela |
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#4
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AW: pflichtteil
Hallo Daniela!
In einem Erbfall mit Auslandsbezug muss zunächst geprüft werden, welches Recht Anwendung findet! Dabei kommt es nicht auf den Ort an, an dem der Erblasser gestorben ist und auch nicht auf seinen Wohnsitz. Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit des Erblassers! Unter Umständen kann es bei "internationalen" Erbfällen sogar zu einer sog. Nachlassspaltung kommen. Hier findet auf bestimmte Teile des Nachlasses dann das Recht des einen Staates Anwendung und auf andere Teile des Nachlasses das Recht des anderen Staates. Wie hoch die Pflichtteilsquote ist und welche Rechte der Pflichtteilsberechtigte hat, richtet sich also nach dem anwendbaren Recht, das hier zunächst geklärt werden müsste. Falls auf den Erbfall deutsches Recht Anwendung finden würde, lässt sich die Pflichtteilsquote kostenlos mit dem "Pflichtteilrechner" unter http://www.pflichtteilrechner.de berechnen. Auf dieser Internetseite findet man unter "Pflichtteilfragen" weitere Informationen zum Pflichtteilsrecht, insbesondere auch zu den Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen des Pflichtteilsberechtigten. LG, Erbrechtler |
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