Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Erbrecht

Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 30.09.2007, 17:23
Daniela1603 Daniela1603 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 2
Daniela1603 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
pflichtteil

hallo,
A ist österreicherin und leibliche tochter von B, der schon vor A's geburt nach deutschland umzog, dort C heiratete und nun nach 35 jahren starb - im jänner 2007. B und C hatten keine kinder und ein gegenseitiges testament. A hat vom tod von B nur zufällig erfahren und nun über umwege kontakt mit C aufgenommen. das zuständige deutsche amtsgericht hat einen brief im juli 2007 an eine falsche person in österreich gleichen namens geschickt; der rechtsanwalt von C hat diesen genannt. A hat sich nun mit C getroffen, um über das erbe zu sprechen und wurde immer wieder von C gebeten, eine summe zu nennen, die sie sich vorstelle, was A aber nicht tat, sondern sie besteht auf einer vermögensaufstellung (nach hörensagen geht es um ein haus, eine wohnung, einen rentenfond und vermutlich noch mehr) zusammen mit einem vorschlag, wieviel C zu bezahlen bereit ist (da sie nicht ihr haus verlieren will).
folgende fragen:
) wie wird das vermögen in deutschland festgestellt? es gibt ja kein nachlassverfahren wie in österreich?
) angeblich kommt nun eine aufstellung, die C's rechtsanwalt aufstellt - inwieweit sollte so etwas überprüft werden bzw. inwieweit muss diese stimmen, ohne dass es folgen für den anwalt hätte?
) das ganze zieht sich schon sehr lange - kann C einen vorteil daraus haben, dass das ganze so lange dauert - vermögen verschwindet, sparbücher verschwinden etc. ? oder wird hier doch eine sperre der konten o.ä. verhängt?
) was wäre das beste vorgehen - in österreich geht das über den nachlassverwalter, aber nachdem es eine solche person in deutschland nicht gibt, wie kommt A zu ihrem recht?
) nur zur sicherstellung: es handelt sich um das pflichterbteil, das 50 % des vermögens des verstorbenen B ausmacht - also 25 % des gesamten vermögens von B & C?
danke vielmals!!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.09.2007, 19:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: pflichtteil

Mit dem Testament wurde B enterbt.
Der Erbe ist verpflichtet, gegenüber Pflichtteilsberechtigten Angaben zum Nachlass wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Notfalls kann dies gerichtlich durchgesetzt werden.

Das Problem ist, wenn Konten nicht bekannt sind, Schenkungen der letzten 10 Jahre, dann können diese leicht unter den Tisch fallen. Es ist dann fast unmöglich an Daten zu kommen.
Es könnte evtl. über das Finanzamt laufen, da dort Freistellungsaufträge der Banken zusammenlaufen. Man könnte Bankauszüge vom Todestag vom Erben verlangen.
Für Immobilien muss ein Erbschein vorhanden sein, der für die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist.
Das Erbschaftsgericht geht evtl. auch, da die Gerichtskosten dort nach dem Nachlass ermittelt werden.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.10.2007, 13:40
Daniela1603 Daniela1603 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.09.2007
Beiträge: 2
Daniela1603 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: pflichtteil

hi dankeschön,
mal sehen, angeblich kommt diese woche eine solche aufstellung per post.
bezüglich der quote - stimmt das?
danke für eure/deine hilfe!
lg
daniela
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.11.2007, 14:44
Erbrechtler Erbrechtler ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 12
Erbrechtler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: pflichtteil

Hallo Daniela!

In einem Erbfall mit Auslandsbezug muss zunächst geprüft werden, welches Recht Anwendung findet!
Dabei kommt es nicht auf den Ort an, an dem der Erblasser gestorben ist und auch nicht auf seinen Wohnsitz. Maßgeblich ist die Staatsangehörigkeit des Erblassers!
Unter Umständen kann es bei "internationalen" Erbfällen sogar zu einer sog. Nachlassspaltung kommen. Hier findet auf bestimmte Teile des Nachlasses dann das Recht des einen Staates Anwendung und auf andere Teile des Nachlasses das Recht des anderen Staates.

Wie hoch die Pflichtteilsquote ist und welche Rechte der Pflichtteilsberechtigte hat, richtet sich also nach dem anwendbaren Recht, das hier zunächst geklärt werden müsste.

Falls auf den Erbfall deutsches Recht Anwendung finden würde, lässt sich die Pflichtteilsquote kostenlos mit dem "Pflichtteilrechner" unter http://www.pflichtteilrechner.de berechnen.
Auf dieser Internetseite findet man unter "Pflichtteilfragen" weitere Informationen zum Pflichtteilsrecht, insbesondere auch zu den Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen des Pflichtteilsberechtigten.

LG,
Erbrechtler
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Testament - Pflichtteil - Schenkungen Porsche Erbrecht 3 06.01.2007 17:06
Testament - trotzdem Pflichtteil? Chriss_87 Erbrecht 1 04.10.2006 14:17
Pflichtteil Rowa Erbrecht 9 05.09.2006 13:17
Pflichtteil - Höhe - Geltendmachung feine_gesellschaft Erbrecht 1 10.08.2006 20:35
Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil Bastian1 Erbrecht 2 24.03.2006 11:42


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1