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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo,
bin laut Testament meines verstorbenem Vater Enterbt wurden. Meine Mutter lebt noch und hat das Erbe angenommen. Beide hatten ein Berliner Testament gemacht. Nun möchte ich meinen Pflichterbteil von meinem verstorbenen Vater einfordern. Möchte dies eigentlich ohne Rechtsanwalt tun. Wie sollte dann das Schreiben an die Erbin aussehen? Muss ich detalierte Angaben machen wie ich dann auf eine bestimmte Summe komme oder reicht es aus, wenn ich einen Geldbetrag einsetze, der meinem Pflichterbteil entspricht? Weiss das mir 1/4 zusteht habe das auch schon grob überschlagen nur weiss nicht wie ich dies schriftlich verfassen soll. Vielleicht kann mir jemand Tips geben und mir mitteilen worauf ich zu achten haben. Vielen Dank schon im Vorraus. |
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#2
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AW: Pflichterbteil einfordern
Der Erbe verlangt eine vollständige Aufstellung über den Nachlass des Vaters.
Fristen müssen für die Forderung des Pflichtteils eingehalten werden. http://www.internetratgeber-recht.de...teil/pta14.htm Der Voraus des Ehegatten, § 1932 BGB ist kein Nachlass |
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#3
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AW: Pflichterbteil einfordern
Sehr viele Information zum Einfordern des Pflichtteils findest Du auf der Pflichtteilrechner-Seite http://www.pflichtteilrechner.de unter der Kategorie "Fragen und Antworten".
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