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  #1  
Alt 17.06.2007, 16:45
missmary missmary ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2007
Beiträge: 1
missmary befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Pflicht zur Angabe des Zweitnamen ohne Bindestrich???

Hallo,

ich will mich bei einer Uni bewerben und weiß nicht, ob ich meinen vollen Namen angeben muss. Ich habe zwei Vornamen, ohne Bindestrich. In meiner Geburtsurkunde ist kein Name unterstrichen. Da ich den zuerst eingetragenen Namen nicht leiden kann und der zweite eh mein Rufname ist(weil meine Eltern das als ich Kind war so festlegten), würde ich gern vermeiden, dass ich in der Uni mit beiden Namen angesprochen werde. In meinem Personalausweis und meinem Führerschein sind beide Namen eingetragen, in meinem Abizeugnis nur der zweite -, mein Lieblingsname. Was soll ich machen? Kann ich Ärger bekommen wenn ich mich nur mit dem zweiten anmelde?

Bitte helft mir! Ich möchte keinen Ärger deswegen!

Danke :-)
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  #2  
Alt 18.06.2007, 11:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Pflicht zur Angabe des Zweitnamen ohne Bindestrich???

Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung.
Ich würde mal beim Standesamt nachfragen.
Ansonsten keine Ahnung!
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  #3  
Alt 07.04.2008, 09:07
eygee eygee ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.01.2008
Beiträge: 9
eygee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AW: Pflicht zur Angabe des Zweitnamen ohne Bindestrich???

Da der post schon alt ist und dem zufolge die Klärung des Sachverhaltes eher nebensächlich ist, etwas allgemeines zum Namen, für die Zukunft, weil ich weiß, dass es manchmal einen ganz schönen Hick-Hack geben kann.

Generell darf man sich nennen, wie man gern möchte und so auch gern unterschreiben oder sonstiges damit tun, aber:
bei Polizei und anderen Behörden oder Gerichten ist der volle beurkundete Name anzugeben!
Adels-, Doktor- und Professorentitel sind keine Namensbestandteile!!!

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