Parkplatzbereitstellung für Angestellte
Ein Schulleiter weigert sich, auf einem schuleigenen Grundstück, dass zum Parken für Lehrer aufbereitet und mit einer abschließbaren Schranke versehen wurde, eine genaue Anzahl von Parkplätzen für Schüler auszuweisen. Die Schüler parken dort in großer Anzahl, sodass die Lehrer in der Stadt ewig nach einem kostenfreien Parkplatz suchen müssen. Ansicht des Schulleiters: Er habe damit nichts zu tun, die Lehrer sollen sich mit den Schülern einigen. Da die schranke mit einem sschulinternen Schlüssel abzuschließen ist, müssten den Schülern ebensolche Schlüssel ausgehändigt bekommen. Ein Unding, da diese dann auch Zugang zu stets verschlossenen Räumen hätten.
Wie soll diese Situation geklärt werden? Für Schule, Schulgelände und m.E.auch für das schuleigene Grundstück gilt der Schulleiter als Hausherr.
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