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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo, folgende Situation:
Ein Nachbargrundstück (A) lag ein paar Jahre, bepflanzt mit einem gut gewachsenen älteren Mirabellenbaum unbebaut brach. Nun hat der Eigentümer gewechselt. "Plötzlich" wurde das Nachbargrundstück nun um den Baum erleichtert und die Bodenfläche mit "schwerem" Gewerk aufgeschüttet und planiert. Hierbei ergaben sich Putzrisse und Mauerwerksrisse an einem Nebengelass auf einem angrenzenden Grundstück (B). Bisher sind diese Grundstücke (A+B) durch einen 150 cm hohen Maschendrahtzaun getrennt. Seit der Planierung der Bodenfläche von Grundstück A wird der Grund von über 15 PKW als Parkplatz genutzt, wobei der Abstand der PKW zum Zaun gerade mal ca. 30-50 cm beträgt. Auch entwickelt sich der "Parkplatz" zu einem Art "Jugendtreff", wobei die Audioanlagen der PKWs teilweise gut hörbar getestet werden und PKWs "modifiziert" werden. Auch werden bei Ankunft und bei Abfahrt der PKW Auspuffabgase auf das angrenzende Grundstück B befördert (dort sind Pflanzen und Haustiere!).An der Zaungrenze auf dem Grundstück B liegen 2 Parzellen begrünter Rasenflächen, welche von 2 Parteien als Freizeitfläche genutzt werden. Auf beiden Parzellen befinden sich eine Art Freisitzfläche aus Holz. Nun die offenen Fragen: 1. Hätte der Eigentümer von Grundstück A von den angrenzenden Anlieger VOR Genehmigung des Parkplatzes, (falls dies überhaupt geschehen ist?!) eine Unterschrift einholen müssen? 2. Dürfte der Eigentümer von Grundstück A den alten Baum im Blütenstand fällen? 3. Wer ist nun für einen Sicht-und Abgasschutz zur Wahrung der Privatsspähre der Anlieger zum "Parkplatz" hin zuständig? 4. Welchen Abstand müssen die parkenden Autos von der Zaungrenze einhalten? 5. An welche Stellen können sich die Anlieger wenden? Ich hoffe hier sehr, hilfreiche Infos zu bekommen. Vielen Dank in Vorraus!!! MIK13 |
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#2
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AW: Parkplatz auf angrenzendem Grundstück
Für den Parkplatz ist das Bauamt zuständig, dort einfach mal anrufen, denn ich denke, dass eine Grünfläche nicht ohne Genehmigung einfach in einen Parkplatz umgewandelt werden kann. Entweder werden die Unterschriften der Anlieger im Voraus gebraucht, bzw. werden Sie über das Bauamt über eine "Veränderung" informiert wo die Anlieger gegebenenfalls Einspruch erheben können.
Bzgl. der Baumes melden Sie die Fällung beim Grünflächenamt, denn hier gibt es Vorschriften die einzuhalten sind, d.h. ein gesunder Baum darf ab einer bestimmten Höhe nicht ohne Genehmigung gefällt werden, nur gekürzt! |
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#3
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AW: Parkplatz auf angrenzendem Grundstück
In welchem Bundesland liegen die Grundstücke. Handelt es sich um Baugrundstücke bzw. hat A auf seinem Grundstück ein Haus stehen oder handelt es sich einfach um Gartenparzellen in einem Außenbereich (Ortsrand?). liegen die Grundstücke mitten in der Stadt oder jedenfalls in einem Bereich, wo gebaut werden kann, müsste oder könnte es einen Bebauungsplan geben, der etwas zu der Nutzung aussagt. Die bisherige Grünfläche könnte ja bis dato ein Bauplatz gewesen sein, den der Eigentümer nicht bebauen möchte. Nur die Umwandlung in einen Parkplatz kann - je nach Bundesland - genehmigungspflichtig sein. Von daher hätte der Eigentümer sich für die Nutzung als Parkpaltz eine Baugenehmigung geben lassen (Auch solche Nutzungsänderungen unterliegen der Bauantragstellung). Hierzu wäre dann je nach Bundesland die Nachbarbeteiligung notwendig gewesen. Auch parkende Autos müssen zum Nachbargrundstück, zumal wenn dieses bebaut ist bzw. der betroffene Bereich zu einem Ruhebereich (Garten) gehört, einen Abstand einhalten (bis zu 3 m von der Grenze je nach Bundesland). Fragen Sie doch einfach mal in ihrem zuständigen Bauamt nach, ob für den Parkplatz eine Genehmigung erteilt worden ist.
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#4
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AW: Parkplatz auf angrenzendem Grundstück
Bürgerbeteiligung bedeutet auch öffentliche Bekanntmachung im Bauamt oder in der Zeitung und nicht Anschreiben der Eigentümer der Nachbargrundstücke. Es ist nicht bekannt, welche Nachbarn überhaupt gestört werden könnten und somit ist der Kreis der zu verständigenden nicht eingrenzbar! Man hat deshalb diese Maßnahme getroffen!
Einfach mal beim Bauamt erkundigen. Ein Mirabellenbaum ist in die Reihe der Obstbäume einzureihen und ist nicht geschützt! Wegen des Lärms ist die Polizei (Revier) anzurufen. Wegen der Abgase ist das Umweltamt zuständig. Ob ein Abstand von der Grundstücksgrenze erforderlich ist, kann ich nicht beurteilen! Es gibt Stellplätze die direkt an der Grundstücksgrenze errichtet sind. |
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#5
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AW: Parkplatz auf angrenzendem Grundstück
Hallo,
allen Kommentatoren einen herzlichen Dank! Sie haben mir sehr geholfen. freundliche Grüße aus Altlandsberg (geschützter Altstadtbereich!) MIK 13 |
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