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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
erstmal ein hallo an alle hier im forum.
also mich plagen mehrere fragen und nöte die ich hier vieleicht über das forum lösen kann. 1. mein nachbar sägt holz, mäht rasen, arbeitet mit der flex in seiner garage nach 23uhr. und verursacht auch sonst weiter unötigen lärm. er fängt meisten an diese arbeiten ab 19uhr zu erldigen. es wäre mir ja im prinzip egal. aber er macht es nun ständig und ihn kümmert es nicht, ich glaube er macht sich noch nicht mal gedanken über sein handeln. 2. seid letztem jahr ist in unsere wohngegend eine neue zufahrtsstrasse gebaut worden. ( vom grünenplan, weil es ein wirtschaftsweg ist. aussenbezirk) und am ende dieser strasse wurde ein wendehammer errichtet. weil es den grössern fahrzeugen nur möglich ist diese strasse rückwärst wieder zu verlassen. bei diesem bau der strasse hatte unser nachbar so geschickt wie er ist. baustoffe so abstellen lassen das sie in die neu zuerbauende strasse reinragen. dieses viel mir erst auf als die teerkolone kam und einfach neben den baustoffen herteerte. sofort informierte ich das bauamt über diese sachlage und die baustoffe wurden verschoben. und die grenze aus der zeichnung grob mit dem zollstock neu eingemessen. nun stellt dieser nachbar immer seine autos in den wendhammer und blockiert diesen auch von seiner grenzeseite mit seinen fahrzeugen so das immer 50cm des heck in den wendehammer ragt. und diese 50 cm fehlen den meisten fahrzeugen zum wenden in einem zug. was kann man da machen ??? 3. ich wohne in einem gebiet, wo es 2 zufahrtswege zu gibt einmal kann man über einen wirtschaftsweg fahren .oder über eine brücke die 1,7m breit ist in der fahrspur. wo autos drüber passen mit einer bereifung von max 195. und normaler breite. passat mercedes ,opel etc.nun muss ich noch dabei sagen das die breite der brücke rechst und links durch 2 erhöhungen bergrenzt sind, die man aber überfahren kann wenn man mit einer seite des autos auf einer der erhöhungen fährt. so dieses tut unser nachbar mit seinem fahrzeug. und schädigt so diese beiden stege die rechts und links angebracht worden sind. er muss diese machen weil er sonst mit seinem fahrzeig nicht über die brücke kommen würde. um nicht den längeren weg aussenrum zufahren nimmer das das billigend in kauf das die brücke weiter immer mehr darunter leidet.bzw weiter kapput geht. es wurde ihm schon vor geraumerzeit seitens des ortsbürgermeister untersagt die brücke mit diesen fahrzeug zu befahren, was den herrn natürlich einen schei........ inter. nun ist ein neuer ortsbürgermeister im amt und der hat für diese sache wenig verständniss. weil er mit der besagten person in einem verein ist, er sagt immer wenn die brücke kapput ist dann machen wir einen pfahl dahín und dann fährt kein auto mehr darüber. das sind aussagen die normal seitens des bürgermeister nicht tragbar sind, man kann auch nicht sagen: hast du keine zähne mehr kannst du auch nix mehr essen. es ist den anwohnern hier sehr drann gelegen um den erhalt der brücke. jeder der hier wohnt kauft sich sein fahrzeug so das er über die brücke kommt. nur der eine nachbarn nicht. der oberhammer ist, das er vor kurzen einen minibagger bestellt hat und diesen über die brücke fahren lassen hat, dieser hat auch die querstreben der brücke beschädigt, auf allgemeines fragen von den nachbarn hin, ob er den bagger drüber fahren lassen hat, sagte er wörtlich. hier ist kein bagger drüber gefahren. und diese können nachbarn bezeugen das dieser besagte bagger über die brücke gefahren ist. ich selbst habe es gesehen weil er mir genau in dem mom als ich über die brücke wollte entgegen kam. so dieses war eine kurze schilderung meinerseits. ich hoffe auf viele nützliche tips. besten dank im voraus schon mal. |
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#2
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
Wegen der Geräusche können Sie die Polizei (Polizeirevier) anrufen wenn der Nachbar lärmt. Sie benötigen keinen Zeugen, wenn die Polizei den Lärm hört.
Die anderen Dinge gehen Sie nichts an. Nur wenn Sie im Wendehammer behindert werden, dann rufen Sie die Polizei! |
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#3
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
@wahrsager
wie schaut es den mit der brücken sache aus ???? is das nicht irgendwie im allgemeinen intr. der bewohner ??? warum geht mich das den explezit nichts an ?? |
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#4
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
Es ist öffentliches Land.
Sie können nur hinweisen, auf das, was sich dort abspielt. Wenn festgestellt worden ist, es liegt nichts vor, was gegen Recht und Ordnung verstößt, was soll man dann machen! |
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#5
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
@wahrsager
es is der person ja schon untersagt worden seiens des ehem bürgermeister diese brücke mit dem vw caravan zubefahren oder zu überqueren. nun frag ich mich was ich aus meiner perspektive machen kann um diesen misstand abzustellen im sinne des allgemeinwohles. darauf bezog sich die frage von mir. und ich versteh nicht was das mit freiem land zu tun hat. das is mir grad sehr suspekt=??`` wie könnte ich den am besten auf diesen missstand hinweisen ```?????????? und von behördlicher seite is ansonsten nichst festgestellt worden. Geändert von freifaller (07.11.2006 um 20:21 Uhr). |
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#6
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
Das Problem ist doch, Sie werden nicht behindert oder sonst wie belästigt. Es ist nicht Ihr Eigentum.
Fotos als Beweis machen, und die Behörde damit ständig konfrontieren. Nehmen Sie auf dem Foto die Tagenzeitung mit auf, damit dokumentieren Sie das Datum. |
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#7
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
@wahrsager
danke das hat ich mir auch schon gedacht und überlegt wie schaut es den mit der brücke aus??? verhält das sie gleich ???????oder gäbe es da noch andere möglichkeiten |
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#8
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
Bitte Forenregeln beachten:
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern. Wenn Sie möchten, daß wir Ihre Frage hier diskutieren können, dann sollten Sie Ihre Frage deshalb als eine allgemeine Frage von generellem Interesse formulieren. Nur dann dürfen wir Ihre Frage hier diskutieren. Von Gesetzes wegen nicht zulässig sind etwa Fragen wie:"Mein Vermieter hat... Mein Nachbar sagt..." Antworten werden Sie jedoch erhalten, wenn Sie allgemein und abstrakt etwa wie folgt formulieren: "Hallo, folgender Fall: A ist ein Vermieter, B ein Mieter. Wenn A dem B einen Brief schickt..." |
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#9
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
@admin
sorry hatte ich nicht in den regeln des forums gelesen bitte um entschuldigung, werde die nächsten texte meinerseits so formulieren wie sie hier gewünscht werden. danke für den netten hinweis |
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#10
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AW: parken im wendehammer und weiter streitigkeiten mit dem nachbarn
Kein Problem, besten Dank fuer Ihre Nachricht. Freue mich auf weitere Beitraege von Ihnen.
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