![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Parken halb auf dem Bürgersteig, halb auf der Strasse
In Hessen müssen in vielen Dörfern von an Anliegern die Bürgersteige selbst finanziert werden, d.h. sie müssen nicht nur bei einem Neubau erstellt werden, sondern sie müssen immer wieder auf eigene Kosten ausgebessert werden.
Ist es erlaubt, dass Autos, sofern Parkraum genügend vorhanden ist, aus nicht notwendigem Grund halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Strasse parken? Durch diese Unsitte entstehen erhebliche Mehrkosten für die Anlieger! Danke für eine Antwort. ostap |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Parken halb auf dem Bürgersteig, halb auf der Strasse
Es gilt die StVO und wenn auf dem Bürgersteig geparkt werden darf, dann muss dies durch ein Verkehrszeichen kenntlich gemacht werden.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Parken vor Unserer Haustür | Unregistriert | Nachbarschaftsrecht | 1 | 02.11.2005 18:22 |