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#1
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Parabolantennen zum xxxmal
Auf einem 4 Familienhaus (vorher 2 Besitzer, jetzt nach Teilung 4) waren 2 Parabolantennen auf dem Dach montiert. Nun haben aber 2 Besitzer (Migrationshintergrund) die alte Parabolantenne entfernt und neue Antennen auf ihren Balkonen installiert.
Frage: 1. Ist dies rechtens, da ja Balkone zum Gemeinschaftseigentum zählen. 2. Muß hier nicht auch der alte Platz (Dach) genutzt werden? Die Befestigungsstange dafür ist noch auf dem Dach vorhanden. Gruß...Hartmud |
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#2
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AW: Parabolantennen zum xxxmal
Balkone sind kein Gemeinschaftseigentum. Nur die Brüstung ist Gemeinschaftseigentum.
Eine Anbringung auf dem Dach oder an einer Wand ist eine bauliche Veränderung und genehmigungspflichtig. Wird die Parabolantennen jedoch auf dem Balkon aufgestellt, diese die Hausfassade nicht verschandelt, dann spricht auch nichts dagegen. Ansonsten hier ein Link http://fibucom.com/index.php?option=...328&Itemid=108
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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