![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Opa soll ins Altersheim
Vater, verheiratet 2 Kinder, 3 Enkel
Der Vater (Altersrentner, 80 Jahre)) hat sich im lauf der Jahre ein relativ hohes Vermögen erarbeitet und grosses Haus gebaut. Seine Frau ist schon vor einigen Jahren verstorben. Seiner Tochter hat er schon vor einigen Jahren ihren Erbanteil in Form eines grossen Hauses samt Grundstück ausgezahlt. Somit ist sein Sohn, der sich selbst ein Haus (200 km entfernt) gebaut hat, seit dem Tod seiner Mutter also Miteigentümer des Hauses, in dem sein Vater wohnt. Nun möchte es sich der Vater seine letzten Jahre noch gut gehen lassen. Er ist geistig und körperlich noch voll fit. Er möchte eine Haushälterin einstellen, die sich um das komplette Haus, samt 1000 qm Grundstück kümmert. (Also fast ein Vollzeitjob). In dem Haus möchte er ein paar bauliche Veränderungen machen: Ausbau des ehemaligen Ladengeschäftes im Untergeschoss, damit er dort sein Schlafzimmer machen kann. Einbau eines Badezimmers im Untergeschoss. Und, da alle Zimmer vom Treppenhaus zu erreichen sind, möchte er Trennwände einbauen, so dass im Unter- sowie Obergeschoss damit eine geschlossene Wohnung entsteht. Die obere Wohnung möchte er dann mietkostenfrei seiner Haushälterin überlassen und, er möchte, dass eben diese Haushälterin über seinen eigenen Tod hinaus bis zu ihrem eigenen mietfrei in diesem Haus wohnen kann. Das Haus möchte er nicht seinem Sohn, sondern dessem Sohn vererben. (Was der Sohn aber noch nicht weiss.) Der Sohn aber verbietet jede bauliche Änderung, hat sogar angedroht, falls umgebaut wird, dass er dann alles zerschlagen will und er verbietet die Vermietung der frei stehenden Räume. Der Sohn + Frau wollen, dass der Vater das Haus verkauft und dass er in ein Altersheim geht. Meine Fragen: Kann der Sohn so einfach die baulichen Veränderungen und das Vermieten der oberen Wohnung verbieten und den Vater in ein Altersheim stecken? Oder muss der Sohn dem Wunsch seines Vaters (Haushälerin, mietfrei wohnen etc.) auf jeden Fall zustimmen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Opa soll ins Altersheim
So wie beschrieben, ist der Sohn und der Vater durch den Tod der Mutter eine Erbengemeinschaft.
Gibt es hier evtl. Regelungen durch das Testament der Eltern? Hat der Vater einen Nießbrauch? |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Opa soll ins Altersheim
Soweit ich weiss, liegt kein Testament vor.
Auch der Vater hat noch kein Testament gemacht, dass der Enkelsohn das Haus erben soll. Habe dem alten Herrn geraten, sich schnellstmöglich einen Notar zu suchen. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Opa soll ins Altersheim
Er muss wegen dem Nießbrauch der Haushälterin sowieso zum Notar, dann sollte dort alles vorgetragen werden.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Opa soll ins Altersheim
O.K.. Danke.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Renovierung soll nur ein Eigentümer bezahlen | Joker | Mietrecht | 3 | 02.12.2007 11:38 |
| nachträglich errichteter balkon in NRW soll überdacht werden | unicorn1702 | Nachbarschaftsrecht | 3 | 24.05.2007 15:03 |
| gegen wen soll ich klagen? | christopher23 | Alle anderen Rechtsfragen | 2 | 05.02.2006 11:37 |
| Funkantenne stört Nachbar - soll abgebaut werden - Hilfe gesucht | blondy011977 | Mietrecht | 4 | 13.12.2005 17:20 |
| Unsere Grenzhecke soll Verursacher der Moosentwicklung sein in Nachbarsgarten sein. I | ostap | Nachbarschaftsrecht | 2 | 19.11.2005 20:20 |