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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Beispiel: Nachbar A hat eine genehmigungsfreie Garage auf der Grenze erstellt. Lt. Aussage Bauamt sind Grenzgaragen genehmigungsfrei.
Nun stellt das Vermessungsamt beim einmessen fest, daß die Grenze einen halben Meter weiter auf dem Grundstück des Nachbarn B verläuft. Nachbar A hätte nun gerne diesen halben Meter , da die Länge des Grundstücks ca. 30 Meter beträgt, so daß es sich insgesamt um ca 15 qm handeln würde. Nachbar B schickt sofort das Bauamt, denn nun ist die Garage keine Grenzgarage mehr. Das Bauamt sagt nun, es handelt sich um einen Schwarzbau, weil ohne Baugenehmigung( äußerst unfreundlich)und geht wieder. Was passiert nun? |
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#2
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AW: Ohne Baugenehmigung Garage gebaut
Es sind mehrere Dinge zu beachten:
Wenn die Garage genehmigungsfrei ist, dann könnte sie jedoch in der Abstandsgrenze, die normal bei 3 m liegt die Zustimmung des Nachbarn erforderlich machen. Wurde über die Grenze gebaut, ist sofort der Überbau zu bemängeln. Es gibt hier Verjährungen. Das Bauamt kann den Abriss durchsetzen. Ob das Bauamt den Überbau über die Grenze zustimmt ist immer fraglich? Hierfür musste der Nachbar dann eine Baulast für die Garage auf seinem Grundstück eintragen lassen. Dieser Nachbar erhält dann eine Rente für die Baulast! Weiter ist die Zufahrt zu klären, die bei einem halben Meter ja auch auf Nachbars Grundstück erfolgen muss. Ist also sehr kompliziert hier etwas auszusagen! |
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#3
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AW: Ohne Baugenehmigung Garage gebaut
Hallo Wahrsager,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, das Grundstück auf dem die Garage steht, ist eigentlich einen halben Meter breiter, so daß nun zur Grenze ein Abstand entstanden ist. Und dieser Abstand macht die Garage genehmigungspflichtig. |
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#4
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AW: Ohne Baugenehmigung Garage gebaut
Ja, Ihren Text hatte ich anders gedeutet, weil der Nachbar auf der Grenze gebaut hat. Er hätte auf der Grenze bauen müssen, hat sich auf alte Grenzanlagen verlassen.
Warum hätte A diesen Streifen gern! Es ist ja A Grundstück und A kann diesen Streifen nutzen. Das einfachste ist, das Bauamt wird gefragt, welche Möglichkeiten es gibt um diesen Bau zu legalisieren. Wenn das Bauamt von vornherein nein sagt, dann sind alle spekulationen umsonst. Der Nachbar A verkauf diesen Geländestreifen, dann ist es wieder eine Garage an der Grenze. Nachbar B läßt für sein Grundstück eine Baulast auf Nachbarn A Grundstück eintragen, dann konnte der Nachbar A nicht an der Grenze bauen. Mal dem Bauamt vorschlagen, bin gespannt was die sagen. |
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