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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 26.08.2007, 21:12
baltic baltic ist offline
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baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Land Schleswig-Holstein.

Die Nachbarn A und B haben Grundstücke, die an ein Feld des Landwirts C grenzen, das ein Gefälle zu den Grundstücken von A und B hat.

Bei jedem stärkeren Regen werden die Grundstücke von A und B überflutet, bei A fliesst das Wasser sogar wie ein Bach über das Grundstück und fliesst schliesslich in die öffentliche Kanalisataion.

Müssen A und B den Eintrag von Wasser, Erde, Dünger etc. sowie die Verschmutzung hinnehmen?
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  #2  
Alt 27.08.2007, 12:53
Gina Gina ist offline
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Nein eigentlich nicht, denn es ist eigentlich in fast jedem Bundesland so, dass von einem Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung entstehen darf. Entweder mit dem Landwirt ein Gespräch führen und um Abhilfe bitten oder sich an das Bauamt wenden und dort mitteilen, dass von dem Grundstück des Landwirtes Beeinträchtigungen entstehen und um bauaufsichtliches Einschreiten bitten.
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  #3  
Alt 27.08.2007, 13:20
baltic baltic ist offline
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baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Danke Gina,

dann kann A und B wohl empfohlen werden, erst einmal den Weg des Gesprächs zu wählen.
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  #4  
Alt 27.08.2007, 13:45
baltic baltic ist offline
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baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Noch eine kurze Nachfrage:

Kann der Landwirt C argumentieren, die Überschwemmungen träten ja nur 2 bis 3 mal jährlich nach starkem Regen auf, wären also höhere Gewalt und somit hinzunehmen?
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  #5  
Alt 28.08.2007, 20:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Der Landwirt kann so argumentieren! Warum nicht?
Wenn keine Geländeveränderung vorgenommen worden ist, dann war der Zustand mit Bebauung des Grundstücks bereits vorhanden.
Es wird darauf hinauslaufen, selbst Abhilfe zu schaffen.
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  #6  
Alt 28.08.2007, 21:02
baltic baltic ist offline
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baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Moin Wahrsager,

das befürchten A und B.

was ist jedoch mit dem Argument von Gina "...dass von einem Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung entstehen darf" ?
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  #7  
Alt 28.08.2007, 21:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Wer in einem Gelände mit Gefälle baut, welches von Natur aus so war, der muss damit rechnen, dass Wasser den Berg hinunterläuft.
Anders sieht es aus, wenn das Gefälle durch Aufschüttung oder Abtragung entstanden ist und nun gezielt Wasser abgeführt wird.
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  #8  
Alt 28.08.2007, 21:49
baltic baltic ist offline
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baltic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

also hat Gina nicht recht, ok.

jetzt aber noch etwas mehr details:

1.) es ist ja nicht nur "Gelände", sondern landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Wenn z.B. also Wiese genutzt, versickert das Wasser viel schneller, als wenn das Feld mit Mais oder Raps bebaut wird. Die Überflutung ist von der Art der Nutzung abhängig.

2.) Nahe der Grenze zu A und B steht ein Kanalisationsschacht auf dem Feld.
Offenbar defekt oder so, aber anscheinend wurde so etwas in der Vergangenheit einmal als notwendig betrachtet.

3.) Nachbarn bestätigen, dass es in früheren Zeiten einen Graben zwischen A/B und C gab.

4.) B hat das Grundstück vor 2 Jahren gekauft, das Haus ist jedoch schon 20 Jahre alt.

Wenn das jetzt zu sehr ins Detail geht, sorry.

Ich bedanke mich in jedem Fall für die Beteiligung!
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  #9  
Alt 29.08.2007, 11:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Oberfächenwasser - Landwirtschaft / Privatgrundstück

Es sind nur meine, und das andere Ginas Hinweise.
Man sollte sich nicht die für sich passende Antwort aussuchen!

Es müsste beim Amt nachgefragt werden, was war und ob etwas verändert worden ist. Wenn dort ein Negativbrunnen, ein Graben war sollte dem nachgegangen werden.
Zuständig wäre das Tiefbau- oder Gewässeramt (evtl das Umweltamt wegen der Einleitung von Oberflächenwasser ins Grundwassers.
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