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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 20.06.2008, 14:47
Bastek Bastek ist offline
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Registriert seit: 19.06.2008
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Bastek befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nutzungsenschädigung

A Mieter, wohnt in eine Mietwohnung mit B als Nebenmieter( nur in Nebenkosten abgerechnet, ohne Namen). A kündigt den Vertrag. B will nun weiter drin wohnen. Nach der Kündigungsfrist von drei Monaten zieht A aus und B hat keinen Mietvertrag. Zwischen B und C Vermieter wurde nur mündlich abgesprochen das B weiter wohnen will und im Bad die Sanitär Anlage erneuert haben möchte, mit der C schon gemahnt wurde sie zu erneuern (Frist von A für 1 Monat gesetzt, sonst Erneuerung der Sanitär Anlage durch eine Firma. - Schreiben von Mietschutzverein) und sich nichts getan hat. Seit 5 Monaten wohnt nun B in der Wohnung und wurde zum zweiten mal gemahn die offene Nutzungsentschädigung zu begleichen, die früher so hoch war wie mit A und B. Hat B weiterhin Anspruch auf die Erneuerung der Sanitär Anlage? Wie kann sich B wehren um nicht weiterhin den zu hohen Betrag weiter zu bezahlen müssen und einen geregelten Vertrag zu bekommen?
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  #2  
Alt 21.06.2008, 16:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nutzungsenschädigung

So ganz versteht man den Text nicht!
Was ist Nebenmieter? Was ist Nutzungsentschädigung, evtl Betriebskosten?
Wenn ja, werden diese nach einem Jahr verrechnet. Hat man zu viel bezahlt, bekommt man es zurück und eine Anpassung ist vorzunehmen für die Vorauszahlung.
Wenn A gekündigt hat und B einen mündlichen Mietvertrag hat, dann ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Es gilt das BGB.
Hat den der Vermieter den neuen Sanitäranlagen zugestimmt. Welcher Beweis liegt vor.
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  #3  
Alt 23.06.2008, 16:55
Bastek Bastek ist offline
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Registriert seit: 19.06.2008
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Bastek befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nutzungsenschädigung

Nebenmieter=der Mietvertrag wird zwischen A und C abgeschlossen unterzeichnet. B wohnt mit drin, hat aber nichts unterschrieben, ist mit Namen nicht im Vertrag festgehalten, sondern nur in Nebenkosten mehr berechnet.
Nutzungsentschädigung= B zahlt keine Miete, da nur mündlich eine Mietübernahme besprochen wurde. Es wird aber von C gemahnt eine Nutzungsentschädigung für die bewohnten Monate zu zahlen.
Sanitäranlage=C Vermieter will in eine bewohnten Wohnung nichts machen lassen, obwohl die Badewanne zu erneuern ist, da die Badewannenbeschichtung Emaille bereits aufgeraut ist. Diese Mängelbeseitigung will C nicht nachkommen, die von A Mieter durch eine schriftlicher Frist den C Vermieter gegeben wird. B will weiterhin diese Mängel beseitigt haben.
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  #4  
Alt 23.06.2008, 20:36
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Nutzungsenschädigung

A hat den Mietvertrag schriftlich gekündigt. Schriftlich wird im BGB gefordert.
B hat mit C einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen. B hat nun Miete zu bezahlen. Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. C ist mit der Mietzahlung im Recht und fordert diese nun ein.
Nebenkosten sind Kosten für Wasser, Heizung, Wartungsarbeiten usw. diese sind auch monatlich zu bezahlen.
A ist nicht mehr Mieter und kann nichts fordern. Ob B eine neue Badewanne fordern kann, nur weil diese aufgeraut ist, hängt vom Zustand der Wanne ab, ob diese noch nutzbar ist. Dies kann nicht beurteilt werden. Vielleicht muss diese gründlich gereinigt werden!
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