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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 12.09.2009, 14:01
eigentümer123 eigentümer123 ist offline
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 3
eigentümer123 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nutzungsänderung des eigenen Grundstückes

hallo ich habe die frage ob es möglich ist ,mein grundstück anders als bisher zu nutzen.
jetziger zustand ist : garagenauffahrt mit garagenvorplatz der zur zeit noch von den nachbarn mit genutzt wird.
ich selber habe auch eine garage auf meinem grundstück und die möchte ich mitsamt Zuwegung und vorplatz aufgeben und eine grünfläche daraus machen.
die nachbargrundstücke liegen direkt an einer straße und haben eine zuwegung zu ihrem grundstück direkt,jedoch sind die garagen rückwertig.
sie müssen ,um zu ihren garagen zu kommen über meine auffahrt und vorplatz
fahren.
überwegungsrechte sind nicht eingetragen .
notwegerecht : wenn sie direkt zugang zu einer öffentliche straße haben ???

jeder meiner nachbarn haben zur straße eine gartenpforte. zum be -und entladen. parkplätze stehen auch an der straße zur verfügung.

die nachbarn müssten dann ihre garage teilweise aufgeben und können dann nicht mehr mit kfz angefahren werden.
darf ich durch die nutzungsänderung meine nachbarn dieses aufzwingen und meine freiheit des gebrauches meines grundstückes verwirklichen ?
die garagen der nachbarn sind eigentum dieser ohne zuwegung.die zuwegungsrechte sowie eintragung wegerecht wurde von den nachbarn nicht vorgenommen,weil es mit kosten verbunden gewesen wäre.
ich plane und träume jedenfalls von einer grünfläche mit bäumen und garten und nicht mehr betonpflaster.


mit freundlichen grüßen
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  #2  
Alt 13.09.2009, 16:38
eigentümer123 eigentümer123 ist offline
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 3
eigentümer123 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nutzungsänderung des eigenen Grundstückes

ist meine frage zu schwierig ??? oder soll ich sie anders stellen?
gr. eigentümer123
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  #3  
Alt 13.09.2009, 16:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nutzungsänderung des eigenen Grundstückes

Besteht kein Recht für eine Überfahrt, weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis, dann kann die Fläche anders genutzt werden.


Ob ein Richter ein Notwegrecht beschließt, kann nicht ausgesagt werden.

Es sitzt hier keiner und wartet bis eine Frage gestellt wird, wir haben noch ein anderes Hobby!

Geändert von Wahrsager (13.09.2009 um 16:40 Uhr).
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  #4  
Alt 13.09.2009, 16:51
eigentümer123 eigentümer123 ist offline
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Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 3
eigentümer123 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nutzungsänderung des eigenen Grundstückes

sorry ,möchte nicht zu nahe treten .
ich habe doch auch andere hobbys .
danke für die antwort auch wenn sie mich nicht wirklich weiterbringt.
gr.

ps habe viel in dem urteil gelesen bgh 2008

dort bezieht sich das urteil nur auf ,nicht an die öffentl. straße angebundene grundstücke ,dies ist allerdings bei mir der fall,ob dann noch das notwegerecht gilt ? ist für mich die entscheidende frage .
die garagen würden nur aus bequemlichkeit genutzt und als statussym. mit wolldecke
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  #5  
Alt 13.09.2009, 19:53
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nutzungsänderung des eigenen Grundstückes

Ein Notwegerecht ist ein richterlicher Beschluss, also ein Urteil!

Wenn kein eingetragenes Recht besteht, teilt man den Nachbarn mit, dass das Befahren des Grundstücks nicht mehr erlaubt wird.
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