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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 22.07.2010, 18:04
schmierke schmierke ist offline
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Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 2
schmierke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nutzungsänderung

Hallo,
ich möchte gerne wissen, was ich tun muss, um rechtlich einwandfrei auf einem Grundstück, welches als Weideland gepachtet wurde, einen Wohnwagen abzustellen und gelegentlich zu nutzen. Wo müsste ich ggf. eine Nutzungsänderung beantragen, falls dies notwendig sein sollte?

Freundliche Grüße,

schmierke
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  #2  
Alt 22.07.2010, 19:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nutzungsänderung

Für den Wohnwagen wird für die Aufstellung eine Baugenehmigung benötigt. Mit Aufstellung ist es eine Baulichkeit nach Absatz 2 der Bauordnung.
Es kann sein, wenn es kein Bauland ist, dieser dort nicht aufgestellt werden darf, ein anderer Grund wäre Landschaftsschutzgebiet. Bauliche Maßnahmen sind im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nur bei wenigen Ausnahmen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen zulässig.
Zum Bauamt gehen und das Projekt vorstellen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 27.07.2010, 11:34
schmierke schmierke ist offline
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Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 2
schmierke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nutzungsänderung

Hallo,
danke für die Antwort. Dürfte ich denn eine Hütte aus Holz bauen, und wenn ja, wie groß darf diese Hütte dann sein?

Freundliche Grüße
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  #4  
Alt 27.07.2010, 19:55
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nutzungsänderung

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Bauliche Maßnahmen sind im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nur bei wenigen Ausnahmen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen zulässig.
Einfach im BauGB § 35 nachlesen was zulässig ist. Auskunft über Bedingungen kann nur das Bauamt geben. Hier kennt man den Flächennutzungsplan nicht!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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