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#1
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Nutzungsänderung
Hallo,
ich möchte gerne wissen, was ich tun muss, um rechtlich einwandfrei auf einem Grundstück, welches als Weideland gepachtet wurde, einen Wohnwagen abzustellen und gelegentlich zu nutzen. Wo müsste ich ggf. eine Nutzungsänderung beantragen, falls dies notwendig sein sollte? Freundliche Grüße, schmierke |
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#2
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AW: Nutzungsänderung
Für den Wohnwagen wird für die Aufstellung eine Baugenehmigung benötigt. Mit Aufstellung ist es eine Baulichkeit nach Absatz 2 der Bauordnung.
Es kann sein, wenn es kein Bauland ist, dieser dort nicht aufgestellt werden darf, ein anderer Grund wäre Landschaftsschutzgebiet. Bauliche Maßnahmen sind im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nur bei wenigen Ausnahmen unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Bedingungen zulässig. Zum Bauamt gehen und das Projekt vorstellen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Nutzungsänderung
Hallo,
danke für die Antwort. Dürfte ich denn eine Hütte aus Holz bauen, und wenn ja, wie groß darf diese Hütte dann sein? Freundliche Grüße |
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#4
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AW: Nutzungsänderung
Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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