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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 02.09.2011, 09:28
Möhrchen Möhrchen ist offline
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Registriert seit: 25.06.2011
Beiträge: 8
Möhrchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Notwegerecht auf für Garagenzufahrten

Hallo,
mich würde interessieren, ob es ein Wegerecht/Notwegerecht oder gar ein Gewohnheitsrecht auch für Garagenzufahrten gibt.
Sowas gibt es doch eigentlich nur für Wohnhäuser, oder?
Könnte ein Privatweg-Besitzer einem Garagenbesitzer, dessen Zufahrt zu seiner Garage nur über einen Privatweg möglich ist, die Benutzung verweigern? Die Garage könnte dann ja nicht mehr benutzt werden , zumindest nicht für Autos, wenn man zumindest ein Gehrecht bekommen würde.
Darf der Privatweg-Besitzer eine Benutzungsgebühr verlangen?
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  #2  
Alt 02.09.2011, 10:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Notwegerecht auf für Garagenzufahrten

Zitat:
Zitat von Möhrchen
mich würde interessieren, ob es ein Wegerecht/Notwegerecht oder gar ein Gewohnheitsrecht auch für Garagenzufahrten gibt.
Es gibt ein Wegerecht und auch ein Notwegerecht.
Ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht ist privatrechtlich, ins Baulastenverzeichnis ist öffentlich rechtlich.
Notwegerecht ist ein Urteil und wird in beides von keinem eingetragen. Es ist ein Urteil.
Ein Gewohnheitsrecht oder Duldungsrecht gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
Es sollte recherchiert werden, warum der Nachbar dort fährt! Ins Grundbuch und ins Baulastenverzeichnis schauen.
Beim Urteil müsste der Nachbar beweisen, das es eines gibt.

Zitat:
Zitat von Möhrchen
Könnte ein Privatweg-Besitzer einem Garagenbesitzer, dessen Zufahrt zu seiner Garage nur über einen Privatweg möglich ist, die Benutzung verweigern?
Ja, wenn kein Recht vorliegt

Zitat:
Zitat von Möhrchen
Darf der Privatweg-Besitzer eine Benutzungsgebühr verlangen?
Ja, wenn noch kein Recht besteht!
Es sollte auch die Verkehrssicherheit und Herstellung und Instandhaltung geregelt werden.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 03.09.2011, 08:41
Möhrchen Möhrchen ist offline
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Beiträge: 8
Möhrchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Notwegerecht auf für Garagenzufahrten

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Ein Gewohnheitsrecht oder Duldungsrecht gibt es in diesem Zusammenhang nicht
Es sollte recherchiert werden, warum der Nachbar dort fährt! Ins Grundbuch und ins Baulastenverzeichnis schauen.
Es gibt überhaupt nichts im Grundbuch.
Der Nachbar hat seine Garage an diesem Weg, kann seine Garage nur über diesen Weg erreichen und benutzt diesen Weg schon seit Jahren. Jetzt hat jedoch der Privatweg seinen Besitzer gewechselt und der neue Besitzer möchte künftig das Befahren seines Weges nicht mehr so ohne Weiteres gestatten.
Entweder Kostenbeteiligung oder Wegeverbot !
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  #4  
Alt 03.09.2011, 10:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Notwegerecht auf für Garagenzufahrten

Gibt es eine Baulast? Auf dem Bauamt ins Baulastenverzeichnis nachsehen ob dort gegenüber dem Bauamt ein Wegerecht gegeben worden ist.

Wenn kein Recht vorliegt, kann der Eigentümer das Befahren verbieten.

Haben der Voreigentümer und der Garageneigentümer die Überfahrt durch "Handschlag" oder schriftlichen Vertrag geregelt, so muss der neue Eigentümer sich nicht daran halten. Er ist nicht Vertragspartner.

Der neue Eigentümer hat dann die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung zu fordern oder das Überfahren zu verbieten.

Auch wenn ein Notwegerecht bei Gericht beantragt wird und das Gericht zustimmt, wird das Gericht eine Rente festsetzen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Fahrrecht nur in Ausnahmefällen gegeben wird, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt oder wenn Parkplätze auf der Straße ungenügend zur Verfügung stehen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #5  
Alt 03.09.2011, 11:24
Möhrchen Möhrchen ist offline
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Beiträge: 8
Möhrchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Notwegerecht auf für Garagenzufahrten

Es gibt auch keine Baulast !

Also wäre im schlimmsten Fall die Garage ein "totes" Objekt ?
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  #6  
Alt 03.09.2011, 13:58
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Notwegerecht auf für Garagenzufahrten

Dies wird nun wohl ein Gericht entscheiden

Es sollte geklärt werden, wie die Überwegung zustande kam.
Es wird Privatweg- Besitzer genannt, vielleicht ist der Weg gewidmet, eine öffentliche Straße.
__________________
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Wahrsager
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