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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 23.08.2011, 14:15
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 49
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nochmals Wohnungsabnahme

Vor Einzug des Mieters wurde die Wohnung top renoviert. Rechnungen von
Fachfirmen liegen vor. Es war absolut alles in Ordnung.
Beim Einzug des Mieters kamen zig Leute und legten die Einzugutensilien,
bestehend hauptsächlich aus Plastiktüten, direkt vor die frisch gestrichenen
Wände. Ich habe gleich zuviel bekommen. Ich war so geschockt, dass ich
mit den Abnahmepapieren die Wohnung verlassen habe, mit der Überzeugung,
dass wirklich nichts zu beanstanden sei.
Nun wird bei Auszug der Wohnung eine Abnahme seitens des Mieters abgelehnt, da beim Einzug auch keine erfolgt ist. Ich erwarte div. verursachte Schäden. Der Mieter hat u.a. 5 Monate keine Fenster geputzt und wird dies auch nicht mehr tun. Kann ich die auf seine Kosten noch putzen lassen? Auch wurde der Hausflur von ihm nicht geputzt. Dies habe ich dann machen lassen.
Kann ich die Kosten von der Kaution abziehen?
Kann der Mieter eine Wohnungsabnahme einfach ablehnen? Was passiert, wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist und danach noch Schäden sich zeigen?
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  #2  
Alt 23.08.2011, 16:40
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nochmals Wohnungsabnahme

Zitat:
Zitat von rosaline
Vor Einzug des Mieters wurde die Wohnung top renoviert. Rechnungen von Fachfirmen liegen vor. Es war absolut alles in Ordnung.
Der Einzug hat mit dem Auszug nichts zu tun.
Was zum Auszug gemacht werden muss, soll, steht im Mietvertrag.
Es gibt Spuren, Abnutzungen die zum normalen Mietgebrauch gehören und müssen nicht beseitigt werden!

Zitat:
Zitat von rosaline
Beim Einzug des Mieters kamen zig Leute und legten die Einzugutensilien, bestehend hauptsächlich aus Plastiktüten, direkt vor die frisch gestrichenen Wände.
Wo sollen diese sonst hingestellt werden?

Zitat:
Zitat von rosaline
Ich habe gleich zuviel bekommen. Ich war so geschockt, dass ich mit den Abnahmepapieren die Wohnung verlassen habe, mit der Überzeugung, dass wirklich nichts zu beanstanden sei.
Eben war es der Einzug, jetzt ist es wohl der Auszug aus der Wohnung! Der Zusammenhang ist nicht zu verstehen.


Zitat:
Zitat von rosaline
Nun wird bei Auszug der Wohnung eine Abnahme seitens des Mieters abgelehnt, da beim Einzug auch keine erfolgt ist.
Siehe oben, Einzug und Auszug sind unabhängig zu betrachten!
Selbstverständlich kann der Mieter ein Protokoll ablehnen.
Er wird Zeugen haben, dass keine Schäden vorhanden sind.

Zitat:
Zitat von rosaline
Ich erwarte div. verursachte Schäden.
Sie erwarten Schäden, schauen Sie doch mit der Schlüsselübergabe nach.
Wenn Schäden vorhanden sind, dann teilen Sie diese dem Mieter mit.
Sie müssen, bevor diese beseitigt werden, diese von einem Gutachter sich bestätigen lassen.

Zitat:
Zitat von rosaline
Der Mieter hat u.a. 5 Monate keine Fenster geputzt und wird dies auch nicht mehr tun. Kann ich die auf seine Kosten noch putzen lassen? Auch wurde der Hausflur von ihm nicht geputzt. Dies habe ich dann machen lassen.
Sind die Fenster außen schmutzig, dann putzt sie der Vermieter! Die Außenseite Fenster ist Angelegenheit der Vermieter, genau wie das Streichen der Fenster.

Zitat:
Zitat von rosaline
Kann ich die Kosten von der Kaution abziehen?
Wenn es sich um Leistungen handelt, die der Mieter erbringen muss, dann ja. Hierzu dient doch eine Kaution.

Zitat:
Zitat von rosaline
Kann der Mieter eine Wohnungsabnahme einfach ablehnen?
JA!

Zitat:
Zitat von rosaline
Was passiert, wenn die Schlüsselübergabe erfolgt ist und danach noch Schäden sich zeigen?
Ohne Übergabeprotokoll kann der Vermieter noch 6 Monate nach Mietende Mängel geltend machen.

Wenn Sie dem Mieter mündlich gegenüber erklären, die Mietsache ist mangelfrei, sind Sie an dieser Erklärung gebunden. Später kann keine Schadensbehebung verlangt werden. Der Mieter und seine Zeugen werden dies bestätigen.

Sie sollten einen RA zur Beratung aufsuchen!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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