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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Und noch ein Pflichtteilsproblem .......
M und F leben über 25 Jahre aus finanziellen Gründen in nichtehelicher Gemeinschaft. M hat 3 Töchter (T) aus erster Ehe. (Scheidung 1. Ehe vor 1970).
Alle Güter (Haus etc.) gehören jeweils zur Hälfte M und F. In einem Testament haben sich M und F als jeweiligen Alleinerben eingesetzt. Nach dem Ableben des Zweiten, sollen jeweils die 3 Töchter von M zu je einem Drittel erben. Wie errechnet sich jetzt der Pflichtteil pro T nach dem Ableben von M. Annahme: Gesamtvermögen 300.000,-€, jeweils 150.000,-€ von M und 150.000,-€ von F. Vielen Dank im Voraus! |
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#2
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AW: Und noch ein Pflichtteilsproblem .......
Der Pflichtteil ist die Hälfte in bar vom gesetzlichen Erbe.
Alle T sind gesetzliche Erben von M. Nachlass 150000 €. Gesetzlich für jedes T = 50000 €. Die Hälfte 25000 € ist der Pflichtteil für jedes T. |
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| pflichtteil |
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