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Nießbrauch
hallo, wer hilft mir bei der Frage: welche Folge hat die Verweigerung des Nießbrauchs. Ich bin gelähmt. Ich brauche unbedingt eine Unterwassermassage.
Diese Anlage steht im Haus meines Mannes, des es vermietet hat. Der Mieter hat aber zugestimmt (Nießbrauch), dass ich weiterhin dort (im Keller) behandelt werden kann. Nun läßt der Mieter alle Anmeldungen dazu platzen. Ich kann nicht mehr behandelt werden, weil es am Ort sowas nicht gibt. Frage: wird durch die Weigerung des Nießbrauchs der Mietvertrag ungültig und muß dann das Haus zurückgegeben werden? Vielen Dank für eine Antwort hiero |
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#2
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AW: Nießbrauch
Wer hat Nießbrauch? Was hat der Mieter gemietet?
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