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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 03.03.2010, 22:10
leoni2003 leoni2003 ist offline
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Beiträge: 6
leoni2003 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Niederschlagswasser

Hallo Ihr!
Nachbar a hat ein ziemlich waagerechtes Grundstück,bis auf eine Ecke wo sich Niederschlgswasser vom Grundstück sammelt,es aber nicht zu Nachbar b rüberläuft!(Versickert nach und nach!
Jetzt ist Nachbar b,dieses Wasser zu viel,weil seine Speerung am Haus nicht mehr die Beste ist! Jetzt will er per Gericht es regeln lassen! Wer ist im Recht?
mfg
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  #2  
Alt 04.03.2010, 13:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Niederschlagswasser

Wer Recht bekommt, entscheidet der Richter nach seiner Tagesform

Es ist keine gezielte Ableitung des Niederschlagswassers. Es kann deshalb auch kein Anspruch nach BGB § 1004 i. V. m. § 906 erfolgen.

Wenn die Isolierung gegen Wasser marode ist, kann der Nachbar nicht in Verantwortung genommen werden.
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  #3  
Alt 04.03.2010, 19:18
leoni2003 leoni2003 ist offline
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Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 6
leoni2003 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage AW: Niederschlagswasser

Also doch nicht eindeutig? oder...
Bloß was geht Nachbar b an,was Nachbar a auf seinem Grundstück versickern läßt!
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  #4  
Alt 04.03.2010, 20:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Niederschlagswasser

Zitat:
Zitat von leoni2003
Jetzt will er per Gericht es regeln lassen! Wer ist im Recht?
Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wer Recht bekommt, entscheidet der Richter nach seiner Tagesform
Zitat:
Zitat von leoni2003
Also doch nicht eindeutig? oder...
Zitat:
Zitat von Wahrsager
Es ist keine gezielte Ableitung des Niederschlagswassers. Es kann deshalb auch kein Anspruch nach BGB § 1004 i. V. m. § 906 erfolgen.
Zitat:
Zitat von leoni2003
Bloß was geht Nachbar b an, was Nachbar a auf seinem Grundstück versickern lässt!
Wenn er nicht gezielt Wasser zum Nachbargrundstück ableitet, dann geht dies dem Nachbar nichts an.
Der Richter bezieht sich dann auf BGB § 906, dann wird er den Nachbarn die Isolierung seines Hauses vorschlagen.

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wenn die Isolierung gegen Wasser marode ist, kann der Nachbar nicht in Verantwortung genommen werden.
Ist die Absenkung eine Abtragung durch den Nachbarn, dann könnte der Richter meinen, es wird gezielt Wasser abgeleitet. Deshalb kann b es doch etwas angehen und a ändert die Situation.

Geändert von Wahrsager (04.03.2010 um 20:13 Uhr).
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