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#1
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neues Ceranfeld beschädigt - Glasbruch
Habe mir ein neues Ceranfeld gekauft. Beim auspacken mußte ich festestellen, daß das Feld am Glasrand abgeplatzt ist.
Das Ceranfeld wurde vom Händler nicht zurückgenommen unter dem Hinweis" Glasschäden fallen nicht in die Garantie, darauf gibt es wie bei Leuchtmittel keinen Anspruch". Zusätzlich wurde mir der § BGB 446 genannt, hier würde der Lastenübergang / Gefahrenübergang (?) an den Käufer übergehen ! Schließlich könne er als Händler die Ware auch nicht an seinen Lieferanten zurückgeben !!!! Meines erachtens handelt es sich doch hier um einen verdeckten Transportschaden und der Händler muss die Ware zurücknehmen ! Das kanns doch nicht sein, oder ?Wer kann mir helfen ? |
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#2
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AW: neues Ceranfeld beschädigt - Glasbruch
Wenn es ein Transportschaden ist, wer hat den Transport durchgeführt.
Sind am Karton Spuren zu erkennen, die einen Hinweis geben, dass es auf dem Transport passiert ist? Ansonsten hat man schlechte Karten! Bei Lieferung ist sofort auf beschädigte Verpackungen zu achten und sofort zu reklamieren. Kann nicht gleich ausgepackt werden, so ist doch der Hinweis auf Beschädigung aktenkundig. Der Händler könnte mit seinem Lieferanten oder mit dem Hersteller sprechen, ob aus Kulanz ein Umtausch möglich ist. Wenn er dies nicht macht, dann kann man sich direkt an den Hersteller wenden! |
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