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#1
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Nebenkostenabrechnungszeitraum nach Auszug
Hallo,
wir sind am 12.06.2009 aus einer Wohnung ausgezogen weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hatte. Er wollte uns so bald wie möglich die Nebenkostenabrechnung für den das halbe Jahr zuschicken, hat er aber nicht gemacht. HEUTE kam dann ein Brief mit dem Datum 27.07.2010. (Morgen O_o) Darin war die sehr hohe Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2009-30.06.2009. Der 30.06.2009 ist mehr als ein Jahr her. Ist der Abrechnungszeitraum jetzt also verjährt? LG,Yannik |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnungszeitraum nach Auszug
Der Zeitraum der Abrechnung der Nebenkostenabrechnung ist geregelt in § 556 Abs.3 S.1 BGB. Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Es wäre nun hiernach zu prüfen. Der Abrechnungszeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2009. Mitteilung bis 31.12.2010 möglich.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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