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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 26.07.2010, 19:26
ilwaka ilwaka ist offline
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Registriert seit: 26.07.2010
Beiträge: 1
ilwaka befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nebenkostenabrechnungszeitraum nach Auszug

Hallo,
wir sind am 12.06.2009 aus einer Wohnung ausgezogen weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hatte. Er wollte uns so bald wie möglich die Nebenkostenabrechnung für den das halbe Jahr zuschicken, hat er aber nicht gemacht. HEUTE kam dann ein Brief mit dem Datum 27.07.2010. (Morgen O_o)
Darin war die sehr hohe Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2009-30.06.2009. Der 30.06.2009 ist mehr als ein Jahr her. Ist der Abrechnungszeitraum jetzt also verjährt?
LG,Yannik
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  #2  
Alt 26.07.2010, 20:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nebenkostenabrechnungszeitraum nach Auszug

Der Zeitraum der Abrechnung der Nebenkostenabrechnung ist geregelt in § 556 Abs.3 S.1 BGB. Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Es wäre nun hiernach zu prüfen.
Der Abrechnungszeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2009. Mitteilung bis 31.12.2010 möglich.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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