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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 25.06.2007, 19:40
schnuppermaus1 schnuppermaus1 ist offline
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schnuppermaus1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
nebenkostenabrechnung nach auszug

hallo,
bis wann muß die abschlußabrechnung( nebenkostenabrechnung) nach dem auszug aus der wohnung zugeschickt werden?
mieter a ist mitte mai 2006 aus der wohnung ausgezogen, vermieter b hat die wohnung ohne mängel abgenommen.
frage: die kündigungfrist wäre eigentlich zum 30. juni 2006 abgelaufen, vermieter b bat aber darum, das mieter a die wohnung schon im mai abgeben müsse, da vermieter b schon für den 01. juni 2006 einen neuen mieter hätte und dieser dann auch eingezogen ist. mieter a konnte vermieter b auch nicht erreichen- zwecks abrechnung.daher die frage, wann ist die abrechnung verjährt oder wie soll sich mieter a jetzt verhalten?
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  #2  
Alt 26.06.2007, 11:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: nebenkostenabrechnung nach auszug

Die Nebenkostenabrechnung beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt 1 Jahr, BGB § 556 Abs. 3. Die Frist ist spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Ist die Abrechnung i. O. so beginnt eine neue Verjährungsfrist für den Mieter zum Bezahlen. Aber ich nehme an, was man in Anspruch genommen hat wird auch bezahlt ohne Mahnung.

Einen Hinweis: wenn der neue Mieter eingezogen ist, muss der alte Mieter für den Monat, der sich überschneidet, keine Miete zahlen. Ab wann gilt der Mietvertrag für den neuen Mieter?
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  #3  
Alt 26.06.2007, 12:47
schnuppermaus1 schnuppermaus1 ist offline
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schnuppermaus1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: nebenkostenabrechnung nach auszug

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Die Nebenkostenabrechnung beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt 1 Jahr, BGB § 556 Abs. 3. Die Frist ist spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Ist die Abrechnung i. O. so beginnt eine neue Verjährungsfrist für den Mieter zum Bezahlen. Aber ich nehme an, was man in Anspruch genommen hat wird auch bezahlt ohne Mahnung.

Einen Hinweis: wenn der neue Mieter eingezogen ist, muss der alte Mieter für den Monat, der sich überschneidet, keine Miete zahlen. Ab wann gilt der Mietvertrag für den neuen Mieter?

hallo,
der mietvertrag für den neuen mieter begann am 01.06.2006- für den juni wurde auch keine miete mehr für die alte wohnung gezahlt. wären die 12 monate dann nicht anfang juni zuende oder wäre das zum jahresende gerechnet? bis zum heutigen tag ist auch noch keine abrechnung oder ähnliches angekommen

Geändert von schnuppermaus1 (26.06.2007 um 12:49 Uhr).
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  #4  
Alt 26.06.2007, 13:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: nebenkostenabrechnung nach auszug

Das mit der Miete bei doppelter Vermietung wäre geklärt.

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Wann war der letzte Abrechnungszeitraum?
Abgenommen es wurde immer am 31.12. abgerechnet, dann stellt der Vermieter für das Jahr 2006 am 31.12.2006 die Abrechnung. Er hat jedoch Zeit bis 31.12.2007 die Abrechnung vorzulegen. Erst ab da wäre es verjährt.
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  #5  
Alt 26.06.2007, 17:02
schnuppermaus1 schnuppermaus1 ist offline
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schnuppermaus1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: nebenkostenabrechnung nach auszug

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Das mit der Miete bei doppelter Vermietung wäre geklärt.

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Wann war der letzte Abrechnungszeitraum?
Abgenommen es wurde immer am 31.12. abgerechnet, dann stellt der Vermieter für das Jahr 2006 am 31.12.2006 die Abrechnung. Er hat jedoch Zeit bis 31.12.2007 die Abrechnung vorzulegen. Erst ab da wäre es verjährt.

hallo,
die abrechnung für das gesamte jahr 2005 wurde im februar 2006 zugestellt und abgerechnet.

Geändert von schnuppermaus1 (26.06.2007 um 17:03 Uhr).
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  #6  
Alt 26.06.2007, 17:31
s.fenja s.fenja ist offline
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s.fenja befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: nebenkostenabrechnung nach auszug

Hallo Schnuppermaus1,

dann ist wohl davon auszugehen, dass der Abrechnungszeitraum ebenfalls am Jahresende endet. Dann endet der Abrechnungszeitraum Ende 2006 und der Vermieter hat ein Jahr Zeit, die Abrechnung vorzulegen, demnach bis Ende 2007.
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  #7  
Alt 27.06.2007, 11:53
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: nebenkostenabrechnung nach auszug

Wenn es immer in den vergangenen Jahren der Februar war, dann ist es der Stichtag für eine Abrechnungsperiode. Sonst wie oben geschrieben

Geändert von Wahrsager (27.06.2007 um 11:54 Uhr).
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Alt 22.06.2010, 02:11
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