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#1
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Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Hallo,
folgendes Szenario: Mieter ist im September 2006 aus Wohnung ausgezogen. Die Nebenkostenabrechnung fuer ein Jahr wird immer am Ende des darauffolgenden Jahres ausgestellt. Die Nebenkostenabrechnung fuer 2005 wurde per Nachsendeauftrag Ende 2006 an den Mieter zugestellt und beglichen. Die Nebenkostenabrechnung fuer 2006 wurde wahrscheinlich Ende 2007 an die alte (?!) Adresse des Mieters geschickt, wo der Nachsendeauftrag nach ueber einem Jahr natuerlich nicht mehr aktiv ist. Die Rechnung hat den Mieter nie erreicht, obwohl der Mietgesellschaft auch die Adresse des Buergen vorlag, an die auch die spaetere Mahnung gesendet wurde. Heute, im Januar 2010, erhaelt der Mieter eine Mahnung an die Adresse des Buergen ueber den Betriebskostenabrechnungsbetrag von 2006 plus Zinsen und Anwaltskosten. Kann es sein, dass es sich hierbei um eine (geplante) Abzocke handelt? Wie sieht die Rechtslage aus? Vielen Dank |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Sie sollten dem RA mitteilen, dass an Ihre neue bekannte Adresse keine Abrechnung geschickt worden ist.
Vielleicht haben Sie ein Schriftstück in dem die neue Adresse mitgeteilt worden ist. Die Verwaltung soll den Beweis der Zusendung bringen. Dies jedoch, wird mit einem neuen Ausdruck, mit neuer Adresse, jedoch nicht schwer fallen. Im Schreiben an den RA sollte mitgeteilt werden, dass die Nebenkosten ausgeglichen werden, jedoch nicht die zusätzlich angesetzten Kosten. |
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#3
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Danke fuer die schnelle Antwort!
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