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#1
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hallo gemeinde,
bin neu hier und habe direkt eine frage, die ich mit hilfe der suche nicht beantwortet bekomme, da dich suche nur eine leere seite anzeigt. also hier mal mein anliegen: mieter a zieht zum 31.03.2007 aus, die nk kommt mit schreiben vom 15. mai 2008. soweit so gut, allerdings steht auf der nk wie auch auf der abrechnung für heiz- und warmwasserkosten als zeitraum 01.01. bis 31.03.2007. hinzu kommt noch das auf der heiz- und warmwasserabrechnung 2 posten unter den brennstoffkosten vom 31.12.2007 angegeben sind. erwähnenswert ist auch noch das das haus nach dem auszug umgebaut wurde, die im haus befindlichen gewerbeeinheiten wurden in wohneinheiten umgewandelt. meine fragen: 1. ist der gesetzliche zeitraum von 12 monaten nach ablauf des abrechnungszeitraums gewahrt? 2. ist es zulässig 2 posten unter den brennstoffkosgten aufzuführen? kommt der 2te posten vielleicht durch den umbau zustande? würde mich freuen eine schnelle antwort zu erhalten da der vermieter für 3 monate schlappe 900 euro als nachzahlung haben will. danke und gruss siedlerfriend |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Die Frage ist, wann der Abrechnungszeitraum ist. Es ist nicht der Tag des Auszugs. Wann wurde sonst immer abgerechnet. Vom 01.01. bis 31. 12. ??? Dann beginnt die Verjährung erst ab dem 01.01.2008
Die 2. Frage kann nur mit Rücksprache beim Vermieter geklärt werden. |
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| Stichworte |
| abrechnung, auszug, nebenkosten |
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