Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 01.04.2010, 11:23
Lenchen44 Lenchen44 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 2
Lenchen44 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nebenkostenabrechnung

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten.

Der Vermieter hat alle Betriebskosten, außer Wasserkosten, per Quadratmeter ebgerechnet.
Bei dem Haus handelt es sich um ein Mietshaus mit sechs Mietparteien. Auf dem Hof steht ein recht großes Einfamilienhaus, in welchem die Tochter der Vermieter lebt.
Der Wasserverbrauch wird für alle ( einschließlich der Tochter ) abgerechnet. Für diese wurde eine Zwischenuhr geschaltet, welche nur von dem Vermieter abgelesen wird.
Die Kostenrechnung der Stadtwerke erfolgt nach Ablesung des Hauptwasserzählers.
Bei den Wasserkosten zieht der vermieter nun den Wasserzähler der Tochter ab und legt die übrigen Wasserkosten auf die Mieter um, jedoch hier nach Personenzahl.

Ist das korrekt und Gerichtsurteile zu diesem Thema würden mir auch sehr helfen.

Aufgefallen ist das Ganze, weil die Tochter ca. 200 Qaudratmeter Wohnfläche hat und hat mit 4 Personen Wasserkosten von 160 Euro und ich lebe mit meiner Tochter auf 68 Quadratmeter und habe Wasserkosten von 300 Euro.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.04.2010, 11:56
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nebenkostenabrechnung

Der BGH hat sich hiermit befasst und weißt auf BGB § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten hin.

Ein Anspruch auf Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bestehe nur, wenn alle Wohnungen des Hauses mit einer Wasseruhr ausgerüstet sind. Dies sei hier aber bei einer Wohnung in dem Mietshaus nicht der Fall.

Quelle:
http://wirtschaft.t-online.de/mietre...4502006//index

http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/wasserumlage-32992

http://www.rechtsindex.de/mietrecht/...rechnet-werden
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.04.2010, 12:12
Lenchen44 Lenchen44 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 2
Lenchen44 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nebenkostenabrechnung

Also, ist die Abrechnung so nicht zulässig?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.04.2010, 12:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nebenkostenabrechnung

Der BGH bezieht sich auf das BGB und hiermit ist die Fläche als Abrechnungsmaßstab vorgesehen.
Soll über einzelne Wasserzähler abgerechnet werden dann müssen sämtliche Wohnungen - ohne Ausnahme - über einen Zähler verfügen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebenkostenabrechnung nach Auszug mieter000 Mietrecht 2 15.01.2010 21:35
Nebenkostenabrechnung nach Auszug siedlerfriend Mietrecht 1 09.12.2008 13:52
keine Nebenkostenabrechnung Summer Mietrecht 3 29.06.2007 11:40
nebenkostenabrechnung nach auszug schnuppermaus1 Mietrecht 6 27.06.2007 10:53


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1