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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Nebenkostenabrechnung
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Der Vermieter hat alle Betriebskosten, außer Wasserkosten, per Quadratmeter ebgerechnet. Bei dem Haus handelt es sich um ein Mietshaus mit sechs Mietparteien. Auf dem Hof steht ein recht großes Einfamilienhaus, in welchem die Tochter der Vermieter lebt. Der Wasserverbrauch wird für alle ( einschließlich der Tochter ) abgerechnet. Für diese wurde eine Zwischenuhr geschaltet, welche nur von dem Vermieter abgelesen wird. Die Kostenrechnung der Stadtwerke erfolgt nach Ablesung des Hauptwasserzählers. Bei den Wasserkosten zieht der vermieter nun den Wasserzähler der Tochter ab und legt die übrigen Wasserkosten auf die Mieter um, jedoch hier nach Personenzahl. Ist das korrekt und Gerichtsurteile zu diesem Thema würden mir auch sehr helfen. Aufgefallen ist das Ganze, weil die Tochter ca. 200 Qaudratmeter Wohnfläche hat und hat mit 4 Personen Wasserkosten von 160 Euro und ich lebe mit meiner Tochter auf 68 Quadratmeter und habe Wasserkosten von 300 Euro. |
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#2
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AW: Nebenkostenabrechnung
Der BGH hat sich hiermit befasst und weißt auf BGB § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten hin.
Ein Anspruch auf Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch bestehe nur, wenn alle Wohnungen des Hauses mit einer Wasseruhr ausgerüstet sind. Dies sei hier aber bei einer Wohnung in dem Mietshaus nicht der Fall. Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/mietre...4502006//index http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/wasserumlage-32992 http://www.rechtsindex.de/mietrecht/...rechnet-werden |
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#3
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AW: Nebenkostenabrechnung
Also, ist die Abrechnung so nicht zulässig?
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#4
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AW: Nebenkostenabrechnung
Der BGH bezieht sich auf das BGB und hiermit ist die Fläche als Abrechnungsmaßstab vorgesehen.
Soll über einzelne Wasserzähler abgerechnet werden dann müssen sämtliche Wohnungen - ohne Ausnahme - über einen Zähler verfügen. |
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