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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 22.06.2010, 10:53
Rappelfranz Rappelfranz ist offline
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Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 5
Rappelfranz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nebengebäude mit begrenztem Raumvolumen

Im Neubaugebiet (Rheinl.-Pfalz) ist im Bebauungsplan geregelt, daß Nebengebäude außerhalb des Baufensters nur bis 20 cbm Raumvolumen zulässig sind. Nun gibt es bei uns auf dem Grundstück einige Besonderheiten, bei denen wir nicht wissen, wie sie anzurechnen wären:
1. Pergola: Zählt sicher als Gebäude, aber wie soll das Raumvolumen ermittelt werden? Es gibt teilweise nur Randbalken, teilweise liegen pergola-typisch quer darauf Querhölzer. Ab wann ist damit ein Dach bzw. ein darunterliegender Raum definiert? Was ist, wenn ich Sonnensegel unter die Holzkonstruktion hänge?
2. Carport: Auch hier gibt es bisher nur Randbalken auf Stützen. Wird damit schon ein Volumen beschrieben? Es ist geplant, in dem Carport teilweise Regenschutz einzuziehen, etwa durch Sonnensegel. Wird erst dann das Volumen definiert??
3. Nebengebäude teilweise unter Grundstücksniveau: In einem Nebengebäude mußte für einen Solar-Speichertank das Niveau um etwa 1 m unter das normale Grundstücksniveau abgesenkt werden. Rechnet auch dieses Raumvolumen mit? (Sinn der Einschränkung im BPlan ist es ja AUF dem Grundstück stehende Neben-Baukörper zu begrenzen, da wäre ein "Kellergeschoß" eines Nebengebäudes ja nicht relevant !!?)
Wer kann rechtsverbindliche Aussagen zu solchen Fragen machen? Das Bauamt ??
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  #2  
Alt 22.06.2010, 13:37
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nebengebäude mit begrenztem Raumvolumen

Das Holzständerwerk ist eine bauliche Anlage im Sinne des §2 Abs 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Auch kann die Wirkung wie von einem Gebäude ausgehen.

Der Rauminhalt ist zu ermitteln, indem die senkrechten und waagerechten Grenzen als innenliegende Flächen angedacht werden. Diese sind dann Begrenzung des Rauminhalts.
Einbringungen wie ein Sonnensegel ändern nichts am Volumen, (ein Tisch auch nicht!)

Für einen Carport gilt dies auch. (Es wird nicht weniger, wenn ein Pkw dort parkt!)

Zum Rauminhalt gehören auch Räumlichkeiten die unter dem Grundstücksniveau liegen.

Ist unter dem Nebengebäude ein Keller, dann ist es m. E kein Nebengebäude mehr.
Für Kellerräume gilt die Abstandsfläche!

Rechtsverbindliche Aussagen erteilt das Bauamt.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 22.06.2010, 17:18
Rappelfranz Rappelfranz ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 5
Rappelfranz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool AW: Nebengebäude mit begrenztem Raumvolumen

Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Mit der Pergola das leuchtet mir noch nicht ganz ein: Wenn ich nur 2 Stützen hinstelle und einen Balken obendrauf lege, ist dies sicher ein Gebäude, aber doch eines ohne Volumen ... Oder ??
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  #4  
Alt 23.06.2010, 10:31
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Nebengebäude mit begrenztem Raumvolumen

Wenn eine Dimension, Länge, Breite, Höhe fehlt, dann kann es keinen Rauminhalt geben.
Die Antwort ging von einer Pergola aus. die ein raumbildender Säulen- oder Pfeilergang ist.
Zitat:
Auch kann die Wirkung wie von einem Gebäude ausgehen.
Dies wäre dann eine geschlossene Wand.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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Stichworte
carport, nebengebäude, pergola, raumvolumen, sonnensegel


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