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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Hallo und Guten Tag, wer weiß wirklich Bescheid?
Folgender Fall: Ein Vermieter "V" hat mit einem Mieter "M" einen Mietvertrag (Vordruck aus dem Geschäft) geschlossen. Dieser Mietvertrag entspricht den Vorgaben des Arbeitsamtes. In einer Nebenabrede soll sich M verpflichten, zuzügliche Mietekosten zu leisten, da er nicht nur die ortsübliche Miete möchte. M unterzeichnet die mit Computer geschriebene Nebenabrede, weil M dringend ein Wohnungswechsel sein muß. Nun hat M die BK-Abrechnung erhalten, welche nicht korrekt war, da V einige Zahlungen nicht angerechnet hat. Meine Fragen: Sind schriftliche Nebenabreden über Miete und Betriebskosten rechtens oder haben sich hier M und V vielleicht strafbar gemacht? Hat M eine Möglichkeit, auf den originalen Mietvertrag zu bestehen und die Nebenabreden zu ignorieren? Hoffe auf brauchbare Antworten, danke. |
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#2
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AW: Nebenabreden zum Mietvertrag
Eine ortsüböiche Miete kann u. U. abweichend sein. Kann ich hier nicht klären!
Nebenkosten fallen an und werden an den Mieter 1:1 weitergegeben. Wenn Beträge nicht angerechnet werden, müßte bewiesen werden, dass diese gezahlt worden sind. |
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