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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 01.09.2006, 12:47
VivienScarlett VivienScarlett ist offline
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Registriert seit: 01.09.2006
Beiträge: 2
VivienScarlett befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Nebenabreden zum Mietvertrag

Hallo und Guten Tag, wer weiß wirklich Bescheid?
Folgender Fall: Ein Vermieter "V" hat mit einem Mieter "M" einen Mietvertrag (Vordruck aus dem Geschäft) geschlossen. Dieser Mietvertrag entspricht den Vorgaben des Arbeitsamtes. In einer Nebenabrede soll sich M verpflichten, zuzügliche Mietekosten zu leisten, da er nicht nur die ortsübliche Miete möchte. M unterzeichnet die mit Computer geschriebene Nebenabrede, weil M dringend ein Wohnungswechsel sein muß. Nun hat M die BK-Abrechnung erhalten, welche nicht korrekt war, da V einige Zahlungen nicht angerechnet hat.
Meine Fragen: Sind schriftliche Nebenabreden über Miete und Betriebskosten rechtens oder haben sich hier M und V vielleicht strafbar gemacht? Hat M eine Möglichkeit, auf den originalen Mietvertrag zu bestehen und die Nebenabreden zu ignorieren?
Hoffe auf brauchbare Antworten, danke.
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  #2  
Alt 02.09.2006, 11:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nebenabreden zum Mietvertrag

Eine ortsüböiche Miete kann u. U. abweichend sein. Kann ich hier nicht klären!
Nebenkosten fallen an und werden an den Mieter 1:1 weitergegeben.
Wenn Beträge nicht angerechnet werden, müßte bewiesen werden, dass diese gezahlt worden sind.
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