![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
unser Nachbar möchte einen Natur- bzw. Schwimmteich mit 1,50 m Tiefe anlegen. Nun ist leider nichts abgesichert und meine Tochter noch klein. Wie weit muß er von der Grenze Abstand nehmen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze
Bitte vor dem Posten lesen:
http://www.recht1.de/forum/announcem...nouncementid=1 Herzlicher Gruss Annita |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze
Mein Nachbar A möchte einen Natur- bzw. Schwimmteich mit 1,50 m Tiefe anlegen. Nun ist leider nichts abgesichert und ich B habe eine Tochter C noch klein. Wie weit muss er von der Grenze Abstand nehmen?
B schaut in die BauO Ihres Bundeslandes. Dort steht etwas unter Abstandsflächen bzw. genehmigungspflichtige oder nicht genehmigungspflichtige Bauwerke. Ab einer Größe ist der Schwimmteich baugenehmigungspflichtig. Dann schaut B in das Nachbarschaftsrecht wieder von dem Bundesland. Dort steht etwas unter Einfriedung. Es setzt erst einmal einen Zaun der einfrieden muss. Besteht keine Einfriedungspflicht, muss Nachbar A das Becken sichern, damit nicht ungehindert das Kind C dort hineinfällt. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze
Dabke
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze
Sorry, DANKE
|
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze
B könnte ja auch mit A sprechen und nachfragen, wie groß dieser Teich bzw. das Schwimmbecken werden soll und wie A sich die Sicherung denkt. Wenn B mit den Antworten nicht einverstanden sein sollte, könnte sich B auch an das zuständige Bauamt wenden und dort nachfragen, ob es sich um eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme handelt und ob A einen Bauantrag gestellt hat. B könnte bitten, im Rahmen der Baugenehmigung als Nachbar beteiligt zu werden.
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Grundstücksgrenze zum Nachbarn | Cocktail | Nachbarschaftsrecht | 6 | 10.11.2007 10:23 |