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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 22.09.2005, 10:37
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Beiträge: n/a
Lächeln Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze

Hallo,
unser Nachbar möchte einen Natur- bzw. Schwimmteich mit 1,50 m Tiefe anlegen. Nun ist leider nichts abgesichert und meine Tochter noch klein. Wie weit muß er von der Grenze Abstand nehmen?
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  #2  
Alt 22.09.2005, 12:06
Annita
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze

Bitte vor dem Posten lesen:

http://www.recht1.de/forum/announcem...nouncementid=1

Herzlicher Gruss
Annita
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  #3  
Alt 22.09.2005, 17:01
Unregistriert
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Beiträge: n/a
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze

Mein Nachbar A möchte einen Natur- bzw. Schwimmteich mit 1,50 m Tiefe anlegen. Nun ist leider nichts abgesichert und ich B habe eine Tochter C noch klein. Wie weit muss er von der Grenze Abstand nehmen?

B schaut in die BauO Ihres Bundeslandes. Dort steht etwas unter Abstandsflächen bzw. genehmigungspflichtige oder nicht genehmigungspflichtige Bauwerke. Ab einer Größe ist der Schwimmteich baugenehmigungspflichtig.

Dann schaut B in das Nachbarschaftsrecht wieder von dem Bundesland. Dort steht etwas unter Einfriedung. Es setzt erst einmal einen Zaun der einfrieden muss.
Besteht keine Einfriedungspflicht, muss Nachbar A das Becken sichern, damit nicht ungehindert das Kind C dort hineinfällt.
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  #4  
Alt 22.09.2005, 19:53
Unregistriert
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Beiträge: n/a
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze

Dabke
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  #5  
Alt 22.09.2005, 19:55
Unregistriert
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Beiträge: n/a
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze

Sorry, DANKE
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  #6  
Alt 23.09.2005, 11:39
Gina
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Naturteich, Schwimmteich, wie weit von der Grundstücksgrenze

B könnte ja auch mit A sprechen und nachfragen, wie groß dieser Teich bzw. das Schwimmbecken werden soll und wie A sich die Sicherung denkt. Wenn B mit den Antworten nicht einverstanden sein sollte, könnte sich B auch an das zuständige Bauamt wenden und dort nachfragen, ob es sich um eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme handelt und ob A einen Bauantrag gestellt hat. B könnte bitten, im Rahmen der Baugenehmigung als Nachbar beteiligt zu werden.
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