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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Nässe durch und durch...kurz vor Übergabe
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe folgendes Problem. Ich musste innerhalb von 2 Wochen umziehen und habe relativ kurzfristig noch eine Wohnung bekommen, bei der mir gesagt wurde, dass diese vorher nass war, da eine Vertikalbrücke im Bau fehlte, das soll allerdings behoben sein. Nun habe ich den Mietvertrag unterschreiben mit Mietbeginn gestern. Allerdings haben wir bei der Begehung (ich und der zuständige Makler) uns geeinigt, dass ich die Wohnung gegenüber nehme, weil da nicht mehr soviel gemacht werden muss. Er meinte, da muss nur noch der Maler durch. Das geschah. Er ist heute fertig geworden, meinte aber vorhin zu mir, dass die Wand total nass sei und die Tapete an einigen Stellen gar nicht halten würde. Man sieht im Eingangsbereich auch Wasserflecken, bei denen er meinte, dass das nichts bringt da drüber zu malen, weil das wieder durchkäme. Nun habe ich ja den Mietvertrag für die andere Wohnung unterschrieben, den der Makler ja wieder mitnahm, weil ich ja die andere wollte. Der Vermieter hat zudem eine Küche für mich bestellt. Jetzt frage ich mich und euch, ob ich bei der geplanten Übergabe am Dienstag dann einfach sagen kann, dass ich die Wohnung nicht nehme, da ja scheinbar das Nässeproblem immer noch besteht und ich ja nicht in eine feuchte Wohnung einziehen kann...geht das so einfach oder muss ich mit irgendwas rechnen? Vielen Dank und liebe Grüße an alle Helfenden |
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#2
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AW: Nässe durch und durch...kurz vor Übergabe
Es sollte doch möglich sein, schnellstens eine Klärung mit dem Makler herbeizuführen.
Man kann wohl davon ausgehen, dass der schriftliche Vertrag nichtig geworden ist und jetzt der mündliche Vertrag gilt, der evtl. noch schriftlich nachgeholt wird. Dort kann ein Hinweis auf den nicht mehr gültigen Mietvertrag aufgenommen werden. Es ging schließlich nur um eine Wohnung. Ist im Mietvertrag explizit die Wohnung, evtl. mit Nummer oder Ortsbezeichnung benannt, wenn nein, kann dieser Mietvertrag auch für die jetzt fertig gestellte Wohnung gelten. Mit Ihrer Zustimmung, kann der von Ihnen unterschriebene Mietvertrag auch verbessert werden. Die Änderung sollte von Ihnen abgezeichnet werden. Ein nicht benötigter Vertrag sollte immer vernichtet werden. Für welche Wohnung hat der Vermieter eine Küche bestellt? Liegen Mangel vor, werden diese vor Einzug in einem Protokoll benannt, mit Terminsetzung, bis wann diese zu beseitigen sind. Die mangelhafte Klebung der Tapete und Malerarbeiten sind aufzuführen. Wenn die Wände nass sind, dann sollten Trockner eingesetzt werden. Nasse Wände sind noch kein Grund auszuziehen! Interessenhalber: Was ist bitte eine Vertikalbrücke? Es gibt eine Vertikal- und Horizontalsperre, Vertikalabdichtung Eine Vertikalbrücke kenne ich nur aus der Elektrotechnik.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| feucht, nass, rücktritt, übergabe |
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