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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Nadelnde Zeder stört den Nachbarn
Nachbar A kauft im Jahre 1984 eine Doppelhaushälfte und baut den vom Vorbesitzer schon geplanten und bereits genehmigten Anbau mit darauf befindlicher Sonnenterrasse an. Von dem damals ziemlich verwilderten kleinen Garten bleibt durch diese Maßnahme nicht viel Fläche übrig. In diesem Garten steht eine damals schon 3 – 4 m hohe Zeder (vom Lamellenzaun des Nachbarn B etwa 3m entfernt), die er stehen lässt, weil sie sowohl Schatten als auch Sichtschutz vor der umgebenden Nachbarschaft bietet. Doppelhausnachbar B hat schon angebaut und in seinem Gärtchen – etwa 40 - 50 cm von dem die Gärten trennenden über 1,80 m hohen Lamellenzaun entfernt – einen Lebensbaum stehen, damals ca. 2,5 m hoch.
1986 verkauft Nachbar B seine Doppelhaushälfte an einen neuen Nachbarn C. Nachbar C legt neue Beete an und pflastert die übrige Fläche mit kleinen roten Pflastersteinen (ca. 5 x 5 cm). Beide Bäume wachsen weiter. 1992 verkauft Nachbar C seine Doppelhaushälfte an einen weiteren Nachbarn D. Nachbar D bemängelt zunächst nichts. Etwa seit dem Jahr 2000 fühlt er sich durch die Nadeln der Zeder sehr belästigt, weil die Äste nun weiter in seinen Garten hinein ragen. Inzwischen ist die Zeder schon 8 Meter hoch. Die gepflasterte Fläche im Garten muss er häufig wegen der herabfallenden Zedernnadeln fegen. Außerdem verstopfen diese Nadeln seine Dachrinne, die öfter als sonst üblich ausgeräumt werden muss. Er verlangt nun immer wieder von Nachbar A, dass die in sein Grundstück hereinragenden Zweige bis zum Zaun gekürzt werden. Nachbar A ist darüber sehr erstaunt, weil Nachbar D schon beim Kauf des Hauses gesehen haben muss, dass nebenan ein großer Baum steht und er das Haus ja nicht hätte kaufen müssen, wenn ihn dieser gestört hätte. Außerdem hätte er gleich nach seinem Einzug seinen Wunsch äußern können, denn dann wäre der Baum noch wesentlich kleiner gewesen und er hätte das Kürzen der Äste ohne professionelle Hilfe, die inzwischen sehr teuer sein müsste, selbst erledigen können. Wer hat das Recht auf seiner Seite und was muss getan werden? |
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#2
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AW: Nadelnde Zeder stört den Nachbarn
Die Angabe des Bundeslandes fehlt zwar. Angesichts der klaren Sachlage ist eine grundsätzliche Antwort durchaus möglich:
Grundsätzlich geht es nämlich nach § 910 BGB. (Das BGB gilt bundesweit.) Gemäß der geschilderten Situation darf Nachbar D von Nachbar A gemäß § 910 BGB das Entfernen des Überhangs fordern. Wenn A das in einer von D gesetzten Frist nicht tut, darf D den Überhang selbst entfernen oder entfernen lassen und A die dabei entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Offenbar ist die Aufforderung bereits mehrfach an A ergangen. Also höchste Alarmstufe für A. Fazit: A sollte nicht mehr länger darüber grübeln und staunen, was D hätte vorher wissen müssen, können oder sollen, sondern sich mit einer Säge in der Hand auf die Leiter schwingen, um die überhängenden Äste abzusägen. Sonst könnte es teuer werden. |
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#3
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AW: Nadelnde Zeder stört den Nachbarn
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#4
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Herzlichen Dank an Willi-Martin und Spoil123 für die freundliche Hilfe! Das bringt uns bestimmt weiter.
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#5
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AW: Nadelnde Zeder stört den Nachbarn
Zitat:
Hallo Spoil, ich kann leider unter o. g. Web-Adresse die von Dir erwähnte Info nicht finden. Kannst Du mir die vollständige übermitteln? Ich habe einen gleich gelagerten "Nadel-Fall". Gruß Günni01 |
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#6
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AW: Nadelnde Zeder stört den Nachbarn
Hi Günni,
Google mal nach V ZR 102/03 Viel Spaß beim lesen. Die Nachbarschaftsrechte an dem Baum sind nach BGH Urteil alle verjährt. Gruß Spoil |
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