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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 24.05.2007, 09:02
unicorn1702 unicorn1702 ist offline
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Registriert seit: 23.05.2007
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unicorn1702 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage nachträglich errichteter balkon in NRW soll überdacht werden

hallo und guten morgen,
mich würde folgender fall interessieren. angenommen es gäbe 3 oder mehr reihenhäuser in NRW, die um ca. 6 m nach hinten versetzt angeordnet sind und die nachbarn verstehen sich seid ca. 1 jahr nicht mehr so gut . eigentümer A hat ein eckgrundstück, welches an ein öffentlich parkähnliches grundstück mit baumbestand ( auf das ich gerne ein einem anderen thema zu sprechen kommen würde ) angrenzt. eigentümer A hat vor einigen jahren sein einfamilienhaus zu 2 eigentumswohnung umgebaut. ein zugang zu der oberen wohnung war nur über die errichtung eines balkons möglich, der über der terrasse der unteren wohnung liegt. der zugang ist seitlich am haus ( zwischen haus A und park )und dann über eine treppe auf den balkon. der balkon ist durch den bauantrag genehmigt. er geht über die gesamte breite des hauses A und schließt fast mit der wand des hauses B ab, es sind ca. 2-3 cm platz, damit die wand nicht durch den freistehenden balkon beschädigt wird. der balkon steht auf 4 eisenträgern und ist nicht mit den wänden der häuser A und B verbunden, damit kein schall oder kälte übertragen werden kann.
die familie im OG des hauses A möchte jetzt eine überdachung für den balkon errichten lassen und ist sich nicht sicher, wie weit sie mit der überdachung von der nachbarwand des hauses B abstand halten müssen. der balkon hat eine tiefe von ca. 2m oder 2,5m. ist es der familie möglich die überdachung so groß/breit zu halten, wie den balkon? d.h. mit ein wenig platz zur wand des hauses B aber keiner festen verbindung zum haus B?
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  #2  
Alt 24.05.2007, 10:00
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: nachträglich errichteter balkon in NRW soll überdacht werden

Von wem aus soll es betrachtet werden, vom Miteigentümer der WEG oder vom Nachbargrundstück?
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  #3  
Alt 24.05.2007, 10:55
unicorn1702 unicorn1702 ist offline
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Beiträge: 2
unicorn1702 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: nachträglich errichteter balkon in NRW soll überdacht werden

es soll von den eigentümern ( eltern EG + kinder OG ) des hauses A betrachtet werden. kann der eigentümer des hauses B etwas gegen dieses vorhaben unternehmen bzw gibt es einen mindestabstand zur wand des hauses B, welcher eingehalten werden muss?
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  #4  
Alt 24.05.2007, 15:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: nachträglich errichteter balkon in NRW soll überdacht werden

Den Nachbar ist sowieso das Projekt mitzuteilen.
Es sind Reihenhäuser und es könnte das Gesamtbild "verschandeln".
Es könnte auch so gestaltet werden, Wintergarten, dass es eine volle Wohnfläche wird und somit die zu bebauende Wohnfläche, das Baufenster überschritten wird.
Der Balkon könnte auch in einer Abstandsfläche liegen. Durch die Überdachung könnte dann der Balkon ins Baurecht als Überbau und zustimmungspflichtig durch den Nachbarn werden.

Es ist immer ratsam vorher mit den umliegenden Nachbarn und dann mit dem Bauamt sprechen, ob eine Verordnung dagegen spricht.
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