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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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Alt 20.01.2006, 15:16
supergrobi supergrobi ist offline
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Registriert seit: 20.01.2006
Beiträge: 3
supergrobi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nacherbenschaft hinfällig bei Pflegebedürftigkeit?

Hallo!
Mal Interesse-halber folgende Situation:

Frau A (60 Jahre) erbt von ihren Eltern ein Haus. Die beiden Kinder (25 und 30) von Frau A werden aber im Testament als definitive Nacherben eingetragen und bewohnen das Haus auch schon seit 5 bzw. 10 Jahren. (Die Großeltern wollten, dass die Enkel auf jeden Fall etwas erben werden, weil sie ja auch so lange gemeinsam im Haus gewohnt haben. )
Wenn jetzt aber Frau A pflegebedürftig wird (ist abzusehen) - ist dann die Nacherbenschaft hinfällig und kann/wird/darf das Sozialamt dann das Haus für die Pflegekosten aufbrauchen? Müssen die Kinder ausziehen und ihr Erbe ist dann auch hin? Die Kinder von Frau A verdienen jeder (derzeit, ist aber keine Änderung in Sicht) weniger als 1.200 Euro netto, d.h., der Selbstbehalt wird sogar unterschritten. Und Frau A wohnt 150 km entfernt, d.h. die berufstätigen Kinder können sich auch nicht um sie kümmern.
Gruß,
Supergrobi
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