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#1
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Nacherbenschaft hinfällig bei Pflegebedürftigkeit?
Hallo!
Mal Interesse-halber folgende Situation: Frau A (60 Jahre) erbt von ihren Eltern ein Haus. Die beiden Kinder (25 und 30) von Frau A werden aber im Testament als definitive Nacherben eingetragen und bewohnen das Haus auch schon seit 5 bzw. 10 Jahren. (Die Großeltern wollten, dass die Enkel auf jeden Fall etwas erben werden, weil sie ja auch so lange gemeinsam im Haus gewohnt haben. ) Wenn jetzt aber Frau A pflegebedürftig wird (ist abzusehen) - ist dann die Nacherbenschaft hinfällig und kann/wird/darf das Sozialamt dann das Haus für die Pflegekosten aufbrauchen? Müssen die Kinder ausziehen und ihr Erbe ist dann auch hin? Die Kinder von Frau A verdienen jeder (derzeit, ist aber keine Änderung in Sicht) weniger als 1.200 Euro netto, d.h., der Selbstbehalt wird sogar unterschritten. Und Frau A wohnt 150 km entfernt, d.h. die berufstätigen Kinder können sich auch nicht um sie kümmern. Gruß, Supergrobi |