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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 12.06.2006, 09:53
Mona Lisa Mona Lisa ist offline
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Mona Lisa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung

Hallo !

Mich würde interessieren ob ich bei einem Nachbarschaftsstreit die Private Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen kann ??

Und wie Suche ich mir einen guten Anwalt . Bisher hatten wir solche Probleme nicht , daher ist das für mich absolutes Neuland !

LG Mona
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  #2  
Alt 12.06.2006, 16:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru

Es kommt auf den Versicherungsvertrag an, was dort versichert ist.
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  #3  
Alt 12.06.2006, 23:35
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
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Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung

Einfach mal den Versicherungsvertreter - oder noch besser - einen Versicherungsmakler nach einer geeigneten Versicherung fragen. Die springen darauf begeistert an.

Falls bereits eine Rechtsschutzversicherung besteht, einfach mal nachlesen.

Dabei ist zu beachten, dass es meist einen Selbstbehalt gibt und eine Wartefrist, nach der die Versicherung tatsächlich eintritt.

Und keine Illusionen: Die Rechtsschutzversicherung gilt nur für neue Streitfälle. Der Trick, sich schnell zu versichern, um einen uralten Hader endlich ohne großes Kostenrisiko vor Gericht bringen zu können, klappt nicht.
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  #4  
Alt 13.06.2006, 06:05
Mona Lisa Mona Lisa ist offline
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Mona Lisa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru

Guten Morgen !

Also der Versicherungsvertreter ist diese Woche im Urlaub . Daher muß ich noch etwas warten.

Die Versicherung läuft seit einigen Jahren.

Familienrechtschutzversicherung dürfte da am ehesten passen, oder?

Kompakte Privat-,Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung nennt sich das ganze!

LG Mona
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  #5  
Alt 13.06.2006, 10:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru

Es könnte sein, wenn es um ein Grundstück geht, dies nicht abgesichert ist.
wie ausgeführt, wenn der Zustand vor dem Versicherungsvertrag bestand, dann geht dies nicht. Der Fall selbst muss nach Abschluß enstanden sein. Auch die Enstehung nicht vor Abschluss.
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  #6  
Alt 14.06.2006, 16:18
Mona Lisa Mona Lisa ist offline
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Registriert seit: 12.06.2006
Beiträge: 5
Mona Lisa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru

Hy!

Nein , kein Grundstück.

Es geht um ein "Bauerwartungsland" das als Fubafeld mißbraucht wird. Nein , ich bin kein Kinderhasser ( obwohl ich zwischenzeitlich nahe dran bin ) . Aber wenn im Schnitt 8 Kids im Alter von 6-17 Jahren bolzen - !

Und das zu allen Uhrzeiten , egal ob mittags , morgens oder abends -grr.
Von den Bällen die bei mir landen mal ganz abgesehen. Und die "Zaunübersteiger" gibts dann ja auch noch Gratis.
Reden hift nicht . Aber wir haben dafür einige Neue Schimpfworte gelernt.

Wir haben im Ort übrigens einen Spielplatz und einen Sportplatz.

Nach diesen Ferien haben wir und vorallem ich einfach keine Nerven mehr uns da noch länger zuballern zu lassen.

LG Mona
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  #7  
Alt 16.06.2006, 12:33
Uetli Uetli ist offline
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Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung

Ich kann hier auch den Haus- und Grundverein empfehlen sofern die Rechtsschutz das nicht abdeckt. Kostet mich z.B. 35,00 € im Jahr, kostenlose Beratung, keine Wartezeit und ist für Mieter und Hauseigentümer.

WWW.hausundgrund.de und dann das entsprechende Bundesland auswählen.

Ansonsten gehen Sie doch mal auf die Gemeinde, denn auf solchen, wenn auch nicht "offiziellen" Bolzplätzen gelten trotz allem die offiziellen Ruhezeiten der Gemeinde. Vielleicht hilft es ja, wenn die Polizei öffters mal ihre Runden dreht. Denn wenn es Bauerwartungsland ist, ist meistens die Gemeinde der Grundstückseigentümer. Sonst rufen Sie doch einfach mal die Polizei wegen Ruhestörung sollten die Rabauken wieder zu unchristlicher Zeit tätig werden.

Ebenso könnte man das übersteigen des Zaunes auch schon als Hausfriedensbruch sehen. Wie hier die Gesetzeslage ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Sie sind zwar verplichtet den Ball herauszurücken, müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie man ständig ungefragt über ihren Zaun klettert.
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  #8  
Alt 17.06.2006, 12:23
Mona Lisa Mona Lisa ist offline
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Registriert seit: 12.06.2006
Beiträge: 5
Mona Lisa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru

Hallo !

Also der Grund gehört nicht der Gemeinde . Sondern einem Bauern . Da dort das Gras aber nur sporadisch gemäht und weggeworfen wird interessiert er sich nicht für den Rest. Die Kids "dürfen" ja von ihren Eltern aus dort spielen. Klar , daheim machen sie ja auch zuviel krach. Einzelne Eltern drauf angesprochen antworten mit :" Tja da spielen doch alle ." und wenn was kaputt ist :"Meiner macht sowas nicht ."

Leider muß ich noch bis nächste Woche warten , da kommt erst der Versicherungsberater zurück .
Seit ich von einem Anwalt gesprochen habe ist übrigens der Lärm um einiges zurück gegangen. Die Nachbarn weiter links wollen ihre Eigentumswohnung aufgeben , da ihnen der Lärm zuviel wird .

LG Mona
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  #9  
Alt 18.06.2006, 08:49
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
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Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru

Zitat:
Zitat von Mona Lisa
Also der Grund gehört nicht der Gemeinde . Sondern einem Bauern.
Schauen Sie mal ins Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes und die örtlichen Regelungen, ob der Eigentümer des Nachbargrundstücks ev. zur Einfriedung verpflichtet ist. Eine Einfriedung - insbesondere ein Zaun - entfaltet häufig eine gewisse abschreckende Wirkung.
Das ist jedoch nur eine geringe Chance, weil in vielen Gegenden zur Straßenfront hin nicht eingefriedet werden muss.

Ohne Umzäunung lässt sich das Problem bei größerer Einwohner- und Kinderzahl praktisch ohnehin kaum zufriedenstellend lösen. Zur Erinnerung: Wir haben früher auch an allen möglichen und unmöglichen Orten Fußball gespielt, die irgendwie zugänglich waren.

Es bleibt eigentlich nur übrig, gegen den gutmütigen Eigentümer des Nachbargrundstücks vorzugehen und ihn aufzufordern, den von seinem Grundstück ausgehenden Lärm zu unterbinden bzw. auf ein vertretbares Niveau zu beschränken.

Zitat:
Zitat von Mona Lisa
und wenn was kaputt ist :"Meiner macht sowas nicht ."
Ja, die Beweislast liegt bei Ihnen. Sie müssen den Verursacher des jeweiligen Schadens in jedem Einzelfall ganz konkret ermitteln.
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  #10  
Alt 19.06.2006, 19:24
Willy-Martin Willy-Martin ist offline
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Willy-Martin wird schon bald berühmt werden
AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung

Zitat:
Zitat von Uetli
Ebenso könnte man das übersteigen des Zaunes auch schon als Hausfriedensbruch sehen. Wie hier die Gesetzeslage ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Sie sind zwar verplichtet den Ball herauszurücken, müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie man ständig ungefragt über ihren Zaun klettert.
Falls der "Täter" unter 14 ist, ist er noch strafmündig. Die Polizei muss sogar 13jährige Taschendiebe (also richtig schwere Jungs) laufen lassen. So ein Sprung über den Zaun und zurück geht als Bagatelle durch. Klagen sollte man besser vergessen. Damit befasst sich kein Richter. Und wenn doch, dann äußerst widerwillig. Vergessen Sie's.
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