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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung
Hallo !
Mich würde interessieren ob ich bei einem Nachbarschaftsstreit die Private Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen kann ?? Und wie Suche ich mir einen guten Anwalt . Bisher hatten wir solche Probleme nicht , daher ist das für mich absolutes Neuland ! LG Mona |
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#2
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru
Es kommt auf den Versicherungsvertrag an, was dort versichert ist.
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#3
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung
Einfach mal den Versicherungsvertreter - oder noch besser - einen Versicherungsmakler nach einer geeigneten Versicherung fragen. Die springen darauf begeistert an.
Falls bereits eine Rechtsschutzversicherung besteht, einfach mal nachlesen. Dabei ist zu beachten, dass es meist einen Selbstbehalt gibt und eine Wartefrist, nach der die Versicherung tatsächlich eintritt. Und keine Illusionen: Die Rechtsschutzversicherung gilt nur für neue Streitfälle. Der Trick, sich schnell zu versichern, um einen uralten Hader endlich ohne großes Kostenrisiko vor Gericht bringen zu können, klappt nicht. ![]() |
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#4
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru
Guten Morgen !
Also der Versicherungsvertreter ist diese Woche im Urlaub . Daher muß ich noch etwas warten. Die Versicherung läuft seit einigen Jahren. Familienrechtschutzversicherung dürfte da am ehesten passen, oder? Kompakte Privat-,Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung nennt sich das ganze! LG Mona |
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#5
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru
Es könnte sein, wenn es um ein Grundstück geht, dies nicht abgesichert ist.
wie ausgeführt, wenn der Zustand vor dem Versicherungsvertrag bestand, dann geht dies nicht. Der Fall selbst muss nach Abschluß enstanden sein. Auch die Enstehung nicht vor Abschluss. |
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#6
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru
Hy!
Nein , kein Grundstück. Es geht um ein "Bauerwartungsland" das als Fubafeld mißbraucht wird. Nein , ich bin kein Kinderhasser ( obwohl ich zwischenzeitlich nahe dran bin ) . Aber wenn im Schnitt 8 Kids im Alter von 6-17 Jahren bolzen - !Und das zu allen Uhrzeiten , egal ob mittags , morgens oder abends -grr. Von den Bällen die bei mir landen mal ganz abgesehen. Und die "Zaunübersteiger" gibts dann ja auch noch Gratis. Reden hift nicht . Aber wir haben dafür einige Neue Schimpfworte gelernt. Wir haben im Ort übrigens einen Spielplatz und einen Sportplatz. Nach diesen Ferien haben wir und vorallem ich einfach keine Nerven mehr uns da noch länger zuballern zu lassen. LG Mona |
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#7
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung
Ich kann hier auch den Haus- und Grundverein empfehlen sofern die Rechtsschutz das nicht abdeckt. Kostet mich z.B. 35,00 € im Jahr, kostenlose Beratung, keine Wartezeit und ist für Mieter und Hauseigentümer.
WWW.hausundgrund.de und dann das entsprechende Bundesland auswählen. Ansonsten gehen Sie doch mal auf die Gemeinde, denn auf solchen, wenn auch nicht "offiziellen" Bolzplätzen gelten trotz allem die offiziellen Ruhezeiten der Gemeinde. Vielleicht hilft es ja, wenn die Polizei öffters mal ihre Runden dreht. Denn wenn es Bauerwartungsland ist, ist meistens die Gemeinde der Grundstückseigentümer. Sonst rufen Sie doch einfach mal die Polizei wegen Ruhestörung sollten die Rabauken wieder zu unchristlicher Zeit tätig werden. Ebenso könnte man das übersteigen des Zaunes auch schon als Hausfriedensbruch sehen. Wie hier die Gesetzeslage ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Sie sind zwar verplichtet den Ball herauszurücken, müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie man ständig ungefragt über ihren Zaun klettert. |
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#8
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru
Hallo !
Also der Grund gehört nicht der Gemeinde . Sondern einem Bauern . Da dort das Gras aber nur sporadisch gemäht und weggeworfen wird interessiert er sich nicht für den Rest. Die Kids "dürfen" ja von ihren Eltern aus dort spielen. Klar , daheim machen sie ja auch zuviel krach. Einzelne Eltern drauf angesprochen antworten mit :" Tja da spielen doch alle ." und wenn was kaputt ist :"Meiner macht sowas nicht ." Leider muß ich noch bis nächste Woche warten , da kommt erst der Versicherungsberater zurück . Seit ich von einem Anwalt gesprochen habe ist übrigens der Lärm um einiges zurück gegangen. Die Nachbarn weiter links wollen ihre Eigentumswohnung aufgeben , da ihnen der Lärm zuviel wird . LG Mona |
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#9
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicheru
Zitat:
Das ist jedoch nur eine geringe Chance, weil in vielen Gegenden zur Straßenfront hin nicht eingefriedet werden muss. Ohne Umzäunung lässt sich das Problem bei größerer Einwohner- und Kinderzahl praktisch ohnehin kaum zufriedenstellend lösen. Zur Erinnerung: Wir haben früher auch an allen möglichen und unmöglichen Orten Fußball gespielt, die irgendwie zugänglich waren. Es bleibt eigentlich nur übrig, gegen den gutmütigen Eigentümer des Nachbargrundstücks vorzugehen und ihn aufzufordern, den von seinem Grundstück ausgehenden Lärm zu unterbinden bzw. auf ein vertretbares Niveau zu beschränken. Zitat:
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#10
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AW: Nachbarschaftsrecht - ist das dann ein Fall für die Private Rechtschutzversicherung
Zitat:
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