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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Nachbarschaftsrecht Bebauung Garten
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich alles richtig mache. Ich habe hier einen Fall, welcher mich sehr interessiert. Nehmen wir mal an, dass in einem Ort in Baden-Württemberg ein neues Baugebiet entsteht. Nach einem Jahr haben fast alle Grundbesitzer ihr Haus gebaut. Nun will Besitzer A seinen Garten von einer Gärtnerei erichten lassen, da das Haus von Besitzer A an einem Hang liegt, will er seinen Garten eben zur Terasse anlegen lassen und nach hinten mit einer ca. 1,80m hohen Steinmauer direkt zum Nachbargrundstück abschliessen. Alle NAchbarn um dieses Grundstück haben genau diese Bauweise für Ihren Garten entschieden. Natürlich will Besitzer A mit seinen NAchbarn alles besprechen, alle haben kein Problem damit bis auf Grundstücksbesitzer B, welcher sein Grundstück am Hang unter Besitzer A hat. Er hätte also die Mauer von 1,80m vor seinem Haus. Besitzer B schreibt an Besitzer A einen Brief, in dem er ihn auffordert, dass er (laut Paragraph 4, Nachbarschaftsgesetz) seine Aufschüttung nicht bis an die Grundstücksgrenze machen darf, sondern min. 1,80m von der Grenze weg bleiben muss. Besitzer B droht nun Besitzer A mit einem Termin vor Gericht, sollte Besitzer A seinen Garten bis an die Grundstücksgrenze auf 1,80m hoch aufschütten lassen. Was kann Besitzer A gegen Besitzer B vorbringen, damit er recht bekommt. Immerhin machen es alle Nachbarn genau so wie er es vor hat!? Wer hat recht? |
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#2
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AW: Nachbarschaftsrecht Bebauung Garten
Was kann Besitzer A gegen Besitzer B vorbringen, damit er recht bekommt.
Rechtsberatung macht der Rechtsanwalt! Man schaut in Baurecht oder fragt beim Bauamt nach ob eine Mauer oder Aufschüttung zulässig ist. |
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#3
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AW: Nachbarschaftsrecht Bebauung Garten
Zitat:
Eigentlich wollte ich wissen, ob Besitzer B diesen Paragraphen 4 überhaupt zurecht anprangert. Denn ich verstehe diesen Paragraphen nicht wirklich. Kannst du mir diesen ggf. erklären? Ich weiss dasss darin sinngemäss steht: "Man muss 1,80 Meter von der Grundstücksgrenze weg bleiben mit seiner Erdaufschüttung. Allerdings nur wenn diese den Nachbarn beeinträchtigt". Inwiefern ist dieses "beeinträchtigt zu verstehen? Hat Besitzer A denn kein "Gewohnheitsrecht" da alle anderen Nachbarn auch diese Aufschüttung im Garten haben? |
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#4
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AW: Nachbarschaftsrecht Bebauung Garten
Ein Gewohnheitsrecht in diesem Sinn gibt es nicht. Es kann hier nur immer über den jetzigen Fall entschieden werden. Was die anderen Nachbarn machen zählt leider nicht. Man könnte sich auf "ortsüblich" einigen.
Was eine "Beeinträchtigung" ist, ist eben Auslegungssache. Ob ein Abstand eingehalten werden muss, kann von hier aus deshalb nicht gesagt werden. Aufschüttungen und Mauern sind bauliche Anlagen, deshalb sollte das Bauamt um Auskunft gebeten werden. |
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