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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 27.08.2009, 17:22
Blond Blond ist offline
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Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 3
Blond befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Blinzeln Ist Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit?

Hallo,
weiß jemand ob Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit ist? Nachbarn A, B, C und D sind angestellte Handwerker die sich mit Arbeiten am Haus gelegentlich aushelfen (streichen, Zaun reparieren, Dach, usw.). Nachbar E stört sich daran und meint das sei Schwarzarbeit, will eine Anzeige machen.

Danke!
Grüße
Blond
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  #2  
Alt 27.08.2009, 18:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Ist Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit?

Je näher die Personen zu dem Bauherrn stehen, je weiter rückt die Schwarzarbeit weg.

Wenn die Verwandten, Nachbarn, Freunde unentgeltlich, auch auf Gegenseitigkeit tätig sind, ist es keine Schwarzarbeit. Auch bei Zahlung für die Tätigkeit, wenn die Zahlung nicht im Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht, ist es Nachbarschaftshilfe und keine Schwarzarbeit. Wie hoch die Bezahlung sein kann, wird nicht vom Gesetzgeber vorgegeben.

Wenn der Helfer jedoch gezielt der „Nachbarschaftshilfe“ am Feierabend oder am Wochenende nachgeht, dann ist er Schwarzarbeiter. Es sind dann Einnahmen die auch versteuert werden müssen. Hier muss man aufpassen, dass man diese Helfer nicht für sich Arbeiten lässt. Es wäre dann auch für den Bauherrn illegal.

Nachbarschaftshilfe ist also, wenn beim Bau oder Ausbau eines selbst genutzten Hauses im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus Hilfe geboten wird.

Ein wichtiger Punkt ist die Unfallversicherung. Fremde Personen sind in den kostenlosen Schutz einbezogen, wenn sie unentgeltlich mithelfen oder aber Arbeit auf Gegenseitigkeit erbringen.
Versicherer ist die Landesunfallkasse oder der Gemeinde- Unfallversicherungsverband. Hier sollte angefragt werden, ob die Personen und die evtl. anfallenden Arbeitsstunden benannt werden müssen.

In dem anderen Fall, Arbeit gegen Bezahlung bzw. wenn der Bau nicht öffentlich gefördert, müssen die Helfer der Bau- Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Es ist eine Pflichtversicherung.

Es kann seht teuer werden wenn dies nicht geschieht. Neben der nachträglichen Beitragszahlung, kommt eine Geldstrafe.

Schummeln geht nicht, wenn das Projekt über das Bauamt läuft. Das Bauamt meldet jedes Bauvorhaben der Bau- Berufsgenossenschaft.
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  #3  
Alt 03.09.2010, 09:44
gustealtstadt gustealtstadt ist offline
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Registriert seit: 17.08.2010
Ort: Bruckerstr. 15; 85221 Dachau
Beiträge: 3
gustealtstadt befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln AW: Ist Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit?

Herzlichen Dank,Wahrsager

War wieder mal Super !

gustealtstadt
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nachbarschaftshilfe


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