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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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Themen-Optionen |
Bewertung:
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#1
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Wir hatten Sichtschutz durch Bäume und Sträucher des Nachbars.Durch Umzug haben neue Bewohner alles weggemacht und versprochen eine neue Hecke zu Pflanzen was nicht passiert ist.Das Grundstuck liegt 0,5 m höher wie unseres so das unser Holzzaun nur eine Höhe von 1,25 hat.Unsere Terrasse grenzt dran,wir fühlen uns beobachtet und gucken auf der Wäsche des Nachbars.Was können wir tun??Danke schon mal für Info
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#2
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AW: Nachbarschaftgrenze
Gegen den Nachbarn kann nichts unternommen werden. Er war Eigentümer der Pflanzen und kann dementsprechend handeln, fällen, wenn keine Verordnung, Baumschutzverordnung dagegen spricht.
Es kann selbst ein Sichtschutz errichtet werden. Hierfür sollte die Ortssatzung eingesehen werden, ob Sichtschutzelemente errichtet werden dürfen. Es kommt auch das Setzen einer eigenen Hecke in Betracht. Hier ist der Pflanzabstand einzuhalten, s. Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslands. Ist denn nach dem Nachbarschaftsrecht Ihres Bundesland geklärt, wer Eigentümer des Holzzauns ist. Es muss nicht derjenige sein, der ihn gesetzt hat und es spielt auch keine Rolle, wo dieser steht. ![]() |